[SALUTATION1],
Corona ist im vergangenen Jahr auch am GMVD-Graduierungssystem nicht spurlos vorübergegangen: Zahlreiche Teilnehmer haben 2020 die zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit dazu genutzt, sich Gedanken über ihre Laufbahn und den Stand ihrer Graduierung zu machen und entsprechend zahlreich am Graduierungsverfahren teilgenommen.
WICHTIG für Sie: Auch der Graduierungsausschuss war gefordert zu überlegen, wie sich die zahlreich ausgefallenen Seminarveranstaltungen auf die im Graduierungssystem festgelegten Anforderungen auswirken und hat hierzu besondere, coronabegründete Sonderbedingungen für 2020 und 2021 erlassen:
Aufgrund der Corona-bedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten im Seminar- und Networkingbereich hat der Graduierungsausschuss beschlossen, die Anforderungen an die Wertungen für GMVD-Fortbildung sowie -Verbandsaktivität um bis zu 75 % zu senken. Zwar bleibt es bei den nach der Graduierungsordnung festgeschriebenen zwölf Punkten/Jahr, buchungstechnisch erhalten alle Teilnehmer an Graduierungsverfahren aber automatisch für die Kalenderjahre 2020 + 2021 eine Corona-Punktgutschrift in beiden Wertungen von jeweils bis zu neun Punkten, sodass für die besagten Jahre jeweils nur drei Punkte pro Jahr und Wertung als Mindestumfang zu erbringen sind.
Die Anfragen, die uns allein in den ersten Tagen des neuen Jahres 2021 bereits erreicht haben deuten darauf hin, dass auch dieses Jahr wieder nicht wenige Teilnehmer die Lockdown Zeit dazu nutzen werden, um bei ihrer Graduierung über ein "Update" oder sogar ein "Upgrade" nachzudenken.
Dies gilt umso mehr, als es sich zwischenzeitlich etwas herumgesprochen hat, dass nach und nach die erste hauptamtliche Generation an Clubmanaqern und Geschäftsführern vermehrt in den Ruhestand eintritt und deren Positionen in der nächsten Zeit neu besetzt werden müssen. Da gilt es insbesondere bei karriereorientierten Teilnehmern, auch die Optimierung der Graduierung voranzutreiben, um sich rechtzeitig optimal am Arbeitsmarkt zu positionieren.
Als Teilnehmer am GMVD-Graduierungssystem möchten wir Sie hierbei unterstützen und Sie mit der vorliegenden Jahresinformation über die neuesten Entwicklungen und Fragestellungen rund um das Thema CCM auf dem Laufenden halten.
Fristverlängernde Teilaktualisierung und Einsendeschluss
Sollten Sie längere Zeit nicht aktualisiert oder umgestuft haben und befürchten vielleicht nicht in allen Wertungen eine ausreichende Punktzahl nachweisen zu können, nutzen Sie unbedingt zum Erhalt Ihrer Graduierung die fristverlängernde Möglichkeit einer Teilaktualisierung. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Abgabetermin für Graduierungsanträge zum Umstufungs- oder Aktualisierungsverfahren ist in diesem Jahr Mittwoch, der 31. März 2021.
Die Geschäftsstelle und der Graduierungsausschuss stehen Ihnen bei der Erstellung der Anträge wie immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Freundliche Grüße
Korbinian Kofler
Vorsitzender des Graduierungsausschusses