CCM wird 2026 digital
Viele Graduierte freuen sich seit Längerem auf die Einführung der digitalen CCM-Antragsverwaltung. Sinn und Zweck ist es, das Verfahren für alle am Graduierungsverfahren Teilnehmenden effizienter und zeitgemäßer zu ermöglichen.
Das Ziel ist klar: Schluss mit nervigen Antragsformularen, endlos anmutenden Kopieraktionen sowie seitenlangen Graduierungsnachweisen und hin zu flexiblen, transparenten und digitalen Bearbeitungsprozessen.
Mammutaufgabe
Softwareingenieure, David Müller als zuständiger GMVD-Vorstand sowie die Mitglieder des seit letztem Jahr erweiterten Graduierungsausschusses, arbeiten in den saisonschwachen Monaten intensiv mit nahezu wöchentlichen Konferenzen an der Realisierung dieses Mammutprojekts.
Gemeinschaftsaufgabe
Bevor Papierantrag und Kopieraktionen nach 18 Jahren endgültig ausgedient haben, stehen Graduierungsausschuss, Geschäftsstelle, aber auch alle CCM-Teilnehmer im CCM Desk-Einführungsjahr2026 der dann vor einer gemeinsamen großen Herausforderung, die nur mit allen Graduierten solidarisch bewältigt werden kann.
Die digitale Antragsverwaltung muss trotz der allseits bekannten Komplexität des Graduierungssystems zum fehlerfreien Laufen gebracht werden, wobei die aufmerksame Mitwirkung aller CCM-Teilnehmer erforderlich sein wird.
Mehr dazu, wie Sie selbst in diesem Jahr als Teilnehmer bei der „Premiere“ von CCM Desk aktiv mitwirken können, erfahren Sie in der Jahresinformation Teil 2 (Erscheinungstermin im Frühsommer).
Individualaufgabe
Auch wenn es mit der Möglichkeit einen digitalen Graduierungsantrag zu stellen noch etwas dauert, sollte man bereits jetzt alles soweit vorbereiten, damit im Frühsommer nur noch die manuelle Eingabeleistung erbracht werden muss.
Der Graduierungsausschuss empfiehlt deshalb folgende Schritte:
- Jetzt schon alle erforderlichen Unterlagen zusammensuchen bzw. nachfordern
- Ggf. den Termin für eine Antragsberatung reservieren
CCM DESK - Mit den o.g. Vorbereitungsmaßnahmen sollte es Ihnen auch in den Saisonmonaten leicht möglich sein, Ihr demnächst digitales Graduierungsverfahren mühelos auf den Weg zu bringen.
CCM-Antragsberatung + Laufbahnmonitoring
Bei der verfahrenstechnischen Umsetzung der Graduierungsverfahren hilft Neueinsteigern wie „alten Hasen“ gleichermaßen, unsere langjährig bewährte CCM-Beratung, wie eine Art Laufbahnmonitoring oder ein „Coaching“ in Anspruch zu nehmen.
Dabei kommt “Karriere-Know-how” auf höchstem Branchenniveau zum Zuge: Graduierungsausschuss und Verbandsführung stehen im kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Mitglieder des Graduierungsausschusses sind darüber hinaus bekanntermaßen seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Lehre der einschlägigen Bildungsträger DGV, IST sowie der regionalen DEULEN tätig.
Jeweils am Telefon sowie während des Golfkongresses im November im persönlichen Gespräch im CCM-Besprechungsraum stehen Ihnen Mitglieder des Graduierungsausschusses zu allen Fragen rund um CCM und zur Erörterung von Laufbahn-Fragen gerne zur Verfügung. Ziel ist es, vor allem interessierten CCM-Graduierten auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Aus-, Fort- und Weiterbildungsvorschläge zu unterbreiten und diese auf ihr optimales zeitliches Fortkommen im Graduierungssystem abzustimmen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und reservieren Sie sich frühzeitig einen telefonischen Beratungstermin.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Teilnahme am Graduierungssystem
Fortbildungskosten sind grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abziehbar, sofern sie nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung anfallen und ein konkreter Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit besteht.
Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf, Umschulungen, eine zweite oder weitere Ausbildung sowie berufsbezogene Seminare und Kurse. Dies gilt auch für Fortbildungen, die von Berufsverbänden angeboten werden, sofern die Inhalte auf einen speziellen, homogenen Personenkreis zugeschnitten sind und der Bezug zur beruflichen Tätigkeit klar erkennbar ist.
Abzugsfähig sind alle damit zusammenhängenden Ausgaben, wie z. B. Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitsmaterial und Reisekosten, soweit diese nicht von Dritten übernommen oder steuerfrei ersetzt wurden.
Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten für Maßnahmen, die der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung dienen und keinen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen.
Zusammenfassend: Fortbildungen bei Berufsverbänden sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie der Weiterbildung im ausgeübten Beruf dienen und ein konkreter beruflicher Zusammenhang besteht.
Zur digitalen Antragsverwaltung und zu den praktischen Auswirkungen für alle Graduierten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Informationen bereitgestellt werden:
- Erläuterungen zu CCM Desk entnehmen Sie bitte den demnächst erscheinenden Jahresinformation Teil 2.
- Für Vorbereitungszwecke, nutzen sie bitte die Graduierungsordnung 2025. Alle relevanten endgültige Regelungen finden Sie in Kürze in der Graduierungsordnung 2026.
- Bitte achten Sie auf die Verlautbarungen auf www.gmvd.de.
