Aktueller Handlungsbedarf – Aktualisierung („Update“) oder Umstufung („Upgrade“)?


a) Der Regelfall: Aktualisierung Ihrer bereits bestehenden Graduierung (sog. „Update“)
Sie können frühestens nach 12 Monaten die Jahreszahl hinter Ihrer Graduierung „updaten“ Nach den Graduierungsbedingungen sollten Sie. in der Regel alle zwei Jahre nachweisen, dass Sie sich im Rahmen der Forderung nach „lebenslangem Lernen“ im ausreichenden Umfang beruflich weitergebildet haben.
Diesen Nachweis führen Sie im Rahmen eines sogenannten Aktualisierungsverfahrens, indem Sie für die letzten 24 Monate (aktuell also für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025) die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen im Wert von mindestens 24 Punkten jeweils in den Bereichen
- Fortbildung sowie
- GMVD-Verbandsaktivität und Sonstiges
zusammenzutragen und demnächst im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens über CCM Desk nachweisen.
Bei länger als 24 Monate andauernden Betrachtungszeiträumen (maximal bis zu 72 Monaten) gilt die Regelung sinngemäß, indem Sie durchschnittlich 12 Punkte/Jahr nachweisen.
b) Der Karrierefall: Umstufung in die nächsthöhere Graduierung (sog. „Upgrade“)
Die Graduierungsbedingungen sehen in diesem Fall vor, dass Sie nicht nur eine regelmäßige Fortbildung/ Netzwerkaktivität, sondern auch den Qualifikationszuwachs zu Ihrer bisher erworbenen Graduierungsstufe belegen.
Das bedeutet, dass Sie u.a. zusätzlich zu den zuvor genannten Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten für die beantragte Graduierungsstufe.
- sowohl die erforderliche Punktzahl im Qualifikationsbereich
- als auch die erforderlichen Berufsfacherfahrungszeiten
der nächsthöheren Graduierungsstufe nachweisen.
Den entsprechenden Nachweis hierzu können Sie im Rahmen des Umstufungsverfahrens erbringen, indem Sie mit geeigneten Belegen ( z.B. Weiterbildungsabschlüsse oder besondere einschlägige Berufserfahrungszeiten) die Erfüllung der jeweils erforderlichen stufenbezogenen Bedingungen nachweisen.
TIP: Es müssen nicht alle Qualifikationsmerkmale erneut von Beginn an nachgewiesen werden, sondern nur diejenigen, die sich seit dem letzten stufenbezogenen Graduierungsverfahren zusätzlich ergeben haben!
Die für eine Graduierungsstufe erforderlichen Qualifikationspunktzahlen und Berufsfacherfahrungszeiten entnehmen Sie bitte § 2 GrO, einsehbar auf der Homepage unter www.gmvd-ccm.de/ccm/graduierungsbedingungen.html.

In beiden Fällen erhalten Sie einen schriftlichen Graduierungsnachweis aus dem die Punktzahlen in den einzelnen Wertungen hervorgehen, außerdem wird der Qualitätserhalt Ihrer Graduierungsstufe bzw. die Umstufung im Graduiertenverzeichnis öffentlich ausgewiesen.





