2. ERLÄUTERUNGEN ZUR ÜBERARBEITUNG DER GRADUIERUNGSORDNUNG 2026

Für das Graduierungsjahr beginnend ab 01.01.2026 soll insbesondere auf folgende Änderungen/Ergänzungen hingewiesen werden:

I Anpassung der Regeln zu den Graduierungsverfahren

Betreff    
§4 Abs 4 GrO Bisher Mit der Antragstellung erkennt der Teilnehmer die Graduierungsordnung in der aktuell gültigen Fassung an. Die jeweils aktuelle Fassung der Graduierungsordnung wird auf der Homepage des GMVD im Internet unter www.gmvd-ccm.de veröffentlicht, auf wesentliche Änderungen wird im Rahmen einer per E-Mail versandten Mitteilung als Jahresinformation i.d.R. zum Jahresbeginn hingewiesen
  Aktuell §4 Abs. 4 Mit der Antragstellung erkennt der Teilnehmer die Graduierungsordnung in der aktuell gültigen Fassung an. Die Graduierungsordnung wird auf der Homepage des GMVD im Internet unter www.gmvd-ccm.de veröffentlicht. Auf wesentliche Änderungen wird per Mail bzw. in CCM-DESK hingewiesen.
§4 Abs 10 Bisher (10) Über den Abschluss des Graduierungsverfahrens erhält der Teilnehmer einen Graduierungsnachweis (Bescheid), der das Graduierungsergebnis und das Abschneiden in den einzelnen Teilwertungen dokumentiert.
  Aktuell §4 Abs. 11 Über den Abschluss des Graduierungsverfahrens erhält der Teilnehmer einen Graduierungsnachweis, der das Graduierungsergebnis und das Abschneiden in den einzelnen Teilwertungen dokumentiert. Der abschließend geprüfte detaillierte Antrag wird bis auf Weiteres Teil des Graduierungsnachweises und ist für den Antragsteller mit möglichen Änderungen und Kommentaren in CCM-DESK einzusehen.
§5 Abs 3 Bisher Der Graduierungsausschuss kann die Zulassung zu einer Graduierung in besonders begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn das Graduierungsziel und die zur Graduierung geltend gemachten Umstände in einer groben Diskrepanz stehen, versagen, mit Auflagen versehen oder unter aufschiebenden Bedingungen erlassen. Der Graduierungsausschuss kann in besonders begründeten Fällen auch eine Graduierung erteilen. Hierzu bedarf es immer eines einstimmigen Beschlusses aller Mitglieder des Graduierungsausschusses und ggf. eines persönlichen qualifizierten Fachgesprächs von mindestens 45 Minuten mit Mitgliedern des Graduierungsausschusses und eines anerkannten Fachexperten aus der Golfbranche (bzw. einer vom Graduierungsausschuss vorgegebenen fachlichen Ersatzmaßnahme).
  Aktuell Der Graduierungsausschuss kann die Zulassung zu einer Graduierung in besonders begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn das Graduierungsziel und die zur Graduierung geltend gemachten Umstände in einer groben Diskrepanz stehen, versagen, mit Auflagen versehen oder unter aufschiebenden Bedingungen erlassen.
    Der Graduierungsausschuss kann in besonders begründeten Fällen auch eine Graduierung erteilen. Hierzu bedarf es immer eines einstimmigen Beschlusses aller Mitglieder des Graduierungsausschusses. Die Zulassungsbedingung kann nach Wahl des Ausschusses entweder über ein persönliches qualifiziertes Fachgespräch von mindestens 45 Minuten mit Mitgliedern des Graduierungsausschusses oder eine vom Graduierungsausschuss vorgegebene fachliche Ersatzmaßnahme erfolgen. In allen vorgenannten Fällen ist auf Kosten des Antragstellers zur neutralen fachlichen Beurteilung ein anerkannter, GMVD-neutraler Beisitzer, vorzugsweise eines anderen Branchenverbands, als zeitweise kooptiertes Mitglied des Graduierungsausschusses beizuziehen.
     

II Aktualisierung des Bewertungsverzeichnisses


Qualifikation      
Reg.-Nr. Betreff: Bisher Aktuell
06290 Golfbetriebsfremde Führungserfahrungszeiten 1 Punkt/4Jahre für registerlich dokumentierte Organverantwortung in größeren Organisationen Entfällt ab 01.01.2026 ersatzlos
06400 Berufserfahrung Clubmanagementzeit Einheitliche Erfassung von Clubverwaltungs- und Clubmanagerzeit Gesonderte Erfassung von Berufserfahrungszeiten in Sekretariat/Verwaltung als „Clubverwaltungszeit“
06401 Berufserfahrung Clubmanagerzeit Einheitliche Erfassung von Clubverwaltungs- und Clubmanagerzeit Gesonderte Erfassung von Berufserfahrungszeiten als „Clubmanagerzeit“
       
Fortbildung      
Reg.-Nr. Betreff: Bisher Aktuell
07000 E- Learning Unterscheidung in entgeltliche und unentgeltliche Maßnahmen mit differenzierten Grenzwerten Unterscheidung entfällt ab 01.01.2026 ersatzlos, es gilt eine einheitliche Grenze von 6 Punkten p.a.
07982 Befreiung wg berufsbedingtem Auslandsaufenthalt Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
07983 Befreiung wegen Erziehungszeiten Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
07984 Befreiung wegen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
07985 Befreiung wegen Arbeitgeberwechsel Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
07986 Befreiung wegen Qualifikationsmaßnahmen Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
       
GMVD-Netzwerkaktivität und Sonstiges      
Reg.-Nr. Betreff: Bisher Aktuell
08000 ff GMVD-Verbandsaktivität und Sonstiges Bezeichnung des Wertungsbereichs: „GMVD-Verbandsaktivität und Sonstiges“ Umbenennung des Wertungsbereichs in „GMVD- Netzwerkaktivität und Sonstiges“
08982 Befreiung wg. berufsbedingtem Auslandsaufenthalt Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
08983 Befreiung wegen Erziehungszeiten Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
08984 Befreiung wegen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
08985 Befreiung wegen Arbeitgeberwechsel Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall
08986 Befreiung wegen Qualifikationsmaßnahmen Rechnerisch begrenzte Gutschrift von 1 Punkt/Monat mit Höchstgrenzen und Zusatzanforderungen Ab 01.01.2026 Reduktion der Punktgutschrift auf 0,5 Punkte/Monat bei Mehrbedarf begründeter Antrag auf Sonderfall/Härtefall

Im Übrigen ergaben sich erneut einige kleinere Änderungen aus der Praxiserfahrung des abgelaufenen Graduierungsjahrgangs sowie im Hinblick auf die Umstellung zum digitalisierten Antragsverfahren, die im Wesentlichen der Klarstellung dienen.

Wichtig: Vorstehend sind nicht alle Änderungen genannt. So wird zum Beispiel auf klarstellende Textänderungen in der GrO, selbstverständliche kleinere Änderungen zur Umstellung auf digitalisierte Abwicklung oder Veränderungen bei den Registrierungsnummern nicht gesondert eingegangen, denn es würde den Umfang dieser Publikation sprengen, alle Einzelheiten detailliert anzusprechen und zu erläutern.

Unabhängig davon ob Sie vor einem Graduierungsverfahren stehen oder sich einfach nur über alle Änderungen informieren wollen, empfehlen wir Ihnen deshalb grundsätzlich die Graduierungsordnung und das zugehörige Bewertungsverzeichnis jeweils nach Veröffentlichung der Überarbeitung vollständig zu lesen.