Änderungen zum Bewertungsverzeichnis der Graduierungsordnung 2016 - CCM-Punkte "Fortbildung und / oder GMVD-Verbandsaktivität"

Arbeitsplatzwechsel als anerkannter besonderer Verhinderungsgrund bei der Erbringung von Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten (§2 Abs. 6 c GrO)

Aus der Erfahrung mit den bisher abgewickelten Graduierungsverfahren zeigt sich, dass sich nicht wenige CCM-Teilnehmer beim Wechsel des Arbeitsplatzes aufgrund von erhöhten Präsensanforderungen am neuen Arbeitsplatz schwer tun, im Jahr der Einarbeitung die nach der GrO geforderten Fortbildungs- und Verbandsaktivtäten zu erbringen. Als Konsequenz wurde in §2 Abs. 6 c GrO ein weiterer anerkennbarer Hinderungsgrund eingeführt, der den Graduierungsausschuss berechtigt „auf den Nachweis der geforderten zeitraumbezogenen Punktzahlen zu verzichten und angemessene Ersatzmaßnahmen festzulegen“. ACHTUNG: Zeiten der Beschäftigungslosigkeit im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels erfordern erhöhte Fortbildungsaktivitäten und werden gerade nicht als Verhinderungsgrund anerkannt. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Wortlaut zu §2 Abs. 6 c GrO.


Besondere Unterstützung bei der Durchführung von GMVD-Veranstaltungen

Die Durchführung von GMVD-Veranstaltungen auf Golfanlagen, insbesondere von GMVD-Mitgliedern, gehört zum Herzstück einer vitalen GMVD-Verbands-Veranstaltungskultur. Die Berufskollegen der gastgebenden Golfanlagen müssen sich im Vorfeld mit vielfältigen Fragen beschäftigen, angefangen mit der Abstimmung des Events mit Clubverantwortlichen, über den Kontakt mit den Regionalkreisleitern als Veranstalter bis hin zum organisatorischen Support am Veranstaltungstag. Als Konsequenz wurde unter Reg. Nr. 08960 ein weiteres Tätigkeitsmerkmal eingeführt, um CCM-Teilnehmer für ihr erfolgtes Engagement zumindest ideell (ausschließlich mit Verbandspunkten) zu honorieren und gleichzeitig für ihre weitere Unterstützung im Verbandsinteresse zu motivieren. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter den Reg. Nrn. 08960.


Anpassung/Ergänzung des Bewertungsverzeichnisses zum Graduierungssystem an das Angebot auf dem Aus- und Weiterbildungsmarkt

Mit der Graduierungsordnung 2016  wurden im Bewertungsverzeichnis im Wesentlichen folgende Ergänzungen /Änderungen festgelegt die teilweise zuvor bereits angesprochen wurden. Siehe Graduierungsordnung 2016 ...

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