Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Auswahl häufig gestellter Fragen (FAQ) und deren Beantwortung zum Themenbereich des GMVD Graduierungssystems.

Hierzu bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt nach bestem Wissen der beteiligten Funktionsträger, kann aber für Ihre Graduierung lediglich empfehlenden und keinen verbindlichen Charakter haben. Verbindliche Aussagen zu Einzelfällen können immer nur in Kenntnis der relevanten Einzelumstände nach einer formellen Entscheidung durch den Graduierungsausschuss erfolgen.

Die nachfolgenden Ausführungen im Rahmen der FAQ sollen Ihnen aber z.B. ein Gefühl dafür vermitteln, welche Motive, Begründungen und Maßstäbe für den Graduierungsausschuss bei seinen Entscheidungen und insbesondere bei der Ausübung von Ermessensspielräumen vermutlich eine Rolle spielen werden.

Diese FAQ befindet sich auch nach der eigentlichen Einführungsphase des Graduierungssystems in einer ständigen Fortentwicklung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dieser Seite immer mal wieder einen Besuch abzustatten, um sich auf den neuesten Stand zu bringen.

I. Grundsätzliche Fragen zum Graduierungssystem

Was bedeutet für mich die Teilnahme am GMVD Graduierungssystem?

Mit der Teilnahme am GMVD Graduierungssystem erhalten Sie als Mitarbeiter im Golfbetriebsmanagement die Möglichkeit, eine Ihrer Qualifikation entsprechende, gesetzlich geschützte und branchenweit anerkannte Berufsbezeichnung zu erlangen.

(1) Die Erlangung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer Graduierung erfolgt jeweils durch die freiwillige Teilnahme an einem speziellen formellen Graduierungsverfahren.

(2) Mit der Teilnahme am Graduierungsverfahren z.B. bei der Einstufung reichen Sie Ihre gesamten während Ihres bisherigen Berufslebens gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungsnachweise wie z.B. Diplome, Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsbescheinigungen beim GMVD zur Begutachtung ein.

(3) Im Rahmen der Begutachtung wird jedes Qualifikationsmerkmal durch den zur Neutralität verpflichteten und branchenübergreifend besetzten GMVD Graduierungsausschuss auf Vereinbarkeit mit den Bedingungen der jeweils gültigen Graduierungsordnung (GrO) geprüft. Anschließend werden sie nach dem zwischenzeitlich branchenweit anerkannten Maßstab (siehe Bewertungsverzeichnis der GrO) bewertet. Die Graduierungsordnung und insbesondere das Bewertungsverzeichnis sind für jedermann unter www.gmvd-ccm.de einsehbar. Dort können Sie sich z.B. im Rahmen des Bewertungsverzeichnis auch leicht vorab ein Bild davon machen, welche Ihrer Qualifikationen und Fortbildungen in welcher Höhe in Ihre persönliche Bewertung einfließen würden.

(4) Das vom Graduierungsausschuss ermittelte Bewertungsergebnis mündet anschließend u.a. in Abhängigkeit von dem ermittelten Punktewert in eine 5-gliedrig abgestufte Graduierung der Berufsbezeichnung „Certified Club Manager“.

(5) Für diese vom Graduierungsausschuss ermittelte Graduierung erhalten Sie schließlich das markenrechtlich geschützte Recht, in der Öffentlichkeit mit der Berufsbezeichnung „Certified Club Manager“ (jeweils in der Abstufung :(cand.), 4 bis1 (0000)) auf sich aufmerksam machen zu dürfen.

(6) Je nachdem, ob Sie die Graduierungsstufe erstmalig erlangen, die Gültigkeit der erlangten Stufe verlängern oder sie sogar in eine höhere Graduierungsstufe wechseln wollen, müssen Sie zwischen drei unterschiedlichen Verfahrensformen wählen:

(7) Wollen Sie erstmalig am Graduierungssystem teilnehmen, kommt nur das Einstufungsverfahren in Betracht. Dessen Grundzüge wurden in den vorangegangen Sätzen bereits im Wesentlichen beschrieben.

(8) Wollen Sie lediglich die Erhaltung der zuerkannten Graduierungsstufe erwirken, ist eine regelmäßige Überprüfung (in der Regel alle 24 Monate) im Rahmen eines weiteren Graduierungsverfahren erforderlich (sog. Aktualisierungsverfahren). Im Rahmen dieses Verfahrens reichen Sie einfach ihre in den letzten 24 Monaten eingereichten Fortbildungsnachweise ein, um zu dokumentieren, daß Sie Ihre Gesamtqualifikation auch stets auf dem neuesten Stand halten. Allerdings ist auch hierbei darauf zu achten dass die Fortbildungsmassnahmen nach Art und Umfang den Anforderungen der Graduierungsordnung entsprechen.

(9) Wollen sie schließlich in eine höhere Graduierungsstufe wechseln, müssen Sie neben den im Absatz zuvor beschriebenen Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Qualifikation auch wieder Belege für deren Ausbau einreichen (sog. Umstufungsverfahren). Im Rahmen diese Verfahrens reichen Sie also neben den zuvor beschriebenen zum Erhalt der Qualifikation bestimmten laufenden Fortbildungsmassnahmen auch, wie im Einstufungsverfahren, Nachweise darüber ein, wie Sie Ihre Qualifikationausgebaut haben. Das kann z.B. über zwischenzeitlich erlangte formelle Zusatzqualifikationen oder auch besondere praktische branchenbezogene Berufserfahrungen geschehen, etwa wenn Sie eine Zeit lang als Clubmmanager einer qualitätszertifizierten Golfanlage tätig waren. 

Was bringt die Zertifizierung zum Certified Club Manager (CCM) für Berufsangehörige?

Die tägliche Praxis des Clubmanagements von der jungen Golfübungsanlage bis zur alteingesessenen 36 Loch Anlage zeigt einfach, dass man alleine mit dem einen Begriff „Clubmanager“ den breit gefächerten Qualifikationen vieler Berufsangehöriger nicht mehr gerecht werden kann. „Clubmanager“ kann sich ganz einfach jeder nennen unabhängig von Ausbildung und Berufserfahrung.

Die Zertifizierung zum CCM dient u.a. dazu, die eigene fachliche Qualifikation als Clubmanager:

a) nach einem einheitlichen, branchenweit anerkannten Maßstab zu bewerten und
b) gleichzeitig differenzierter darzustellen,

Seit der Einführung des CCM im Jahre 2008 besteht deshalb für Berufsangehörige im Golfbetriebsmangement die Möglichkeit, ihre Qualifikation nach einem anerkannten Anforderungsprofil nachzuweisen und die international anerkannte Berufsbezeichnung des „Certified Club Manager“ zu erlangen. Für diese Titulierung besitzt der GMVD in den Abstufungen CCM4 (0000) bis CCM1 (0000)“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz die ausschließlichen Lizenzvergaberechte.

Warum sollte ich mich zum CCM zertifizieren lassen?

Für die Teilnehmer am GMVD Graduierungssystem ergeben sich erfahrungsgemäß folgende Gründe für eine Teilnahme:

1. CCM Graduierte versprechen sich Vorteile am Arbeitsmarkt:
Zertifizierungen funktionieren ähnlich wie Markenprodukte bei der Produktauswahl im täglichen Leben: Am Arbeitsmarkt dienen sie personalverantwortlichen Entscheidern als vertrauter Orientierungsrahmen bei der Personalauswahl zwischen vorgeprüften Bewerbern und den übrigen Kandidaten.

2. Teilnehmer am Graduierungssystem wollen ihre Arbeitsqualifikation zeitgemäß bestätigt wissen:
Zertifizierungen sind in allen Bereichen professioneller beruflicher Tätigkeit auf dem Vormarsch z.B.: Microsoft Certified System Engineer, Certified Management Consultant, etc.

Auch im Golfbereich kommen deshalb zunehmend Zertifizierungen / Klassifizierungen zum Tragen, Beispiele sind:

  • Certified Club Manager Ausbildung der CMAA (Club Manager Association of America)
  • Golflehrerzertifizierung der PGA of Germany
  • Fortbildungszertifizierung Greenkeeper Verband Deutschland

Was bringt die Zertifizierung zum Certified Club Manager (CCM) für personalverantwortliche Entscheider auf Golfanlagen?

Für personalverantwortliche Entscheider von Golfanlagen bedeutet die expansive Entwicklung des Ausbildungsangebots:

  • Wie behält man den Überblick über die gängigen Qualifikationen im Clubmangement?
  • Wie kann man den Wert eines Ausbildungsabschlusses einschätzen?
     

Nachhaltigkeit des Orientierungsrahmens
Mit dem CCM Graduierungssystem besteht unter Federführung des GMVD und unter Mitwirkung des DGV ein allgemein anerkanntes, auf Nachhaltigkeit, Marktorientierung und Transparenz gleichermaßen ausgelegtes Berufsbildungskonzept mit dem Sie sich als Personalentscheider berufsfachlich immer auf die sichere Seite begeben.

Ausgewogene Berufsbildungskonzeption
Das garantiert zum einen die Tatsache, dass alle Teilnehmer am Graduierungssystem i.d.R. einen der anerkannten Berufsfachabschlüsse Golfbetriebswirt (DGV) oder Golfbetriebsmanager (IST) als Zugangsvoraussetzung nachweisen müssen. (Für ältere Graduierte gelten mit dem DGV abgestimmt äquivalente Sonderbestimmungen).

Um sich im Graduierungssystem erfolgreich entwickeln zu können, muss jeder Teilnehmer darüber hinaus stets gleichzeitig einen Ausbau seiner Fachkenntnisse (gemessen in Qualifikationspunktzahlen) und seiner praxisbezogenen Berufserfahrung, (gemessen in branchenbezogenen Beschäftigungszeiten) nach einem zwischen den Verbänden abgestimmten Leistungs- und Punktekatalog (Graduierungsordnung) nachweisen.

So soll sichergestellt werden, dass theoretisch besonders gut ausgebildete Teilnehmer ohne praktische Berufserfahrung genau so wenige Entwicklungschancen im Graduierungssystem haben wie „Leute der Praxis“ die über keine fundierte Ausbildung verfügen.

Welchen konkreten Nutzen habe ich bei meiner Arbeit als personalverantwortlicher Entscheider?

Im Personalbereich bietet das GMVD Graduierungssystem Hilfestellung bei:

Sichtung des Arbeitsmarktes
z. B. über Graduiertenverzeichnis unter www.gmvd-ccm.de 

Formulierung des Anforderungsprofils
über: www.gmvd-ccm.de

Effizienter Bewerbervorauswahl
über differenzierten Graduierungsnachweis – d.h. alle Qualifikationsmerkmale eines Bewerbers übersichtlich auf einen Blick

Orientierung zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
über Bewertungsverzeichnis als Anlage zur Graduierungsordnung unter www.gmvd-ccm.de

Qualifizierter Bewerberauswahl:

  • Eine CCM Graduierung steht jeweils in abgestufter Form für eine theoretische und praxisbezoge, ausgewogene fachliche Gesamtqualifikation des Graduierten.
  • Die Jahreszahl hinter der Graduierungsstufe (z.B. CCM 3 (2012)) gibt einen Hinweis auf die Aktualität des berufsfachlichen Wissens.
  • CCM Graduierte sind durch ihre Graduierung bereit, sich vergleichen zu lassen und bringen damit eine nicht selbstverständliche leistungsorientierte Grundeinstellung mit.
  • Als Teilnehmer am GMVD Graduierungssystem dokumentieren sie ihre Überzeugung zur Bedeutung einer gezielten Fortentwicklung ihrer Arbeitskraft in Anlehnung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes.
     

Fazit:
Das in Zusammenarbeit mit dem DGV entwickelte CCM Graduierungssystem empfiehlt sich damit als vertrauenswürdige Hilfestellung bei vielen Fragen in der täglichen Personalarbeit des Clubmanagementbereichs!

 

Welchen konkreten Nutzen bringt die Zertifizierung zum Certified Club Manager (CCM) für Berufsangehörige auf Golfanlagen?

Für Berufsangehörige im Clubmanagement stellen sich mit jedem neuen Berufsabschluss, der auf den Markt kommt, gleich drei Fragen:

  • Was ist mein bisheriger Abschluss vor dem Hintergrund der Neuerscheinung(en) am Arbeitsmarkt dann noch wert?
  • Kann ich es mir wirklich leisten, zur Erhaltung des Marktwerts meiner Arbeitskraft den neuen Abschluss n i c h t zu machen?
  • Wird es meinen Abschluss auch in weiterer Zukunft noch geben, wer kennt in 20 Jahren noch meinen heute erworbenen Abschluss
     

Exklusivität der Berufsbezeichnung
Mit der Teilnahme am GMVD Graduierungssystem machen Sie sich von den zuvor angeschnittenen Fragen ein gutes Stück unabhängiger, denn: Sie erhalten als Mitarbeiter im Golfbetriebsmanagement die Möglichkeit, eine Ihrer Qualifikation entsprechende, gesetzlich geschützte und branchenweit anerkannte Berufsbezeichnung zu erlangen.

Die offizielle und für jedermann im Internet zugängliche Veröffentlichung aller Graduierten mit ihren aktuellen Graduierungsdaten soll die Gemeinschaft aller Graduierten vor unberechtigten Trittbrettfahrern schützen.

Gleichzeitig ist die Veröffentlichung im Graduiertenverzeichnis ein probates Mittel der Selbstdarstellung am Arbeitsmarkt.

Nachhaltigkeit der Berufsbezeichnung
Nachhaltigkeit der BerufsbezeichnungDer Clou des Graduierungssystems ist: Das Graduierungssystem ist keine Ausbildung sondern bewertet andere Ausbildungen und ist damit besonders nachhaltig, denn:Eine Ausbildung müssen Sie sowieso machen. Sie fahren also grundsätzlich zweigleisig, weil der CCM immer nur zusätzlich zur Ausbildung Sinn macht, indem er diese bewertet.

Das Gute dabei: Der CCM bewertet in Abstimmung mit dem DGV fast jede für das Clubmanagement sinnvolle Ausbildung. So können Sie diese nach Ihren individuellen Neigungen auswählen und ggf. auch auf eine Tätigkeit außerhalb der Golfbranche zuschneiden. (Einzige fachliche Bedingung ist: Sie müssen einen der anerkannten Berufsfachabschlüsse Golfbetriebswirt (DGV) oder Golfbetriebsmanager (IST) nachweisen).

Fazit:
Welche Ausbildung in Zukunft auch immer kommt oder verschwindet, mit der Graduierung zum CCM sind Sie in jedem Falle unabhängig!

Instrument zum effizienten Laufbahncontrolling
Teilnehmer am Graduierungssystem können punkt- und dokumentengenau anhand ihres Graduierungsnachweises den aktuellen Bewertungsstand ihrer Laufbahn nachvollziehen sowie anhand der veröffentlichten Graduierungsordnung objektiv überprüfen. Darüber hinaus kann der Graduierungsnachweis zur umfassenden Grundlage der weiteren Laufbahnplanung eingesetzt werden.

Instrument bei der Arbeitsplatzsuche
Der Graduierungsnachweis kann als eindrucksvoller Beleg der fachlichen Gesamtqualifikation im Rahmen einer Stellenbewerbung eingesetzt werden. Im Rahmen von Bewerbungsunterlagen werden spezielle Praxiserfahrungen durch den Graduierungsnachweis wesentlich besser sichtbar als durch den Nebensatz eines noch so qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Die systematisch über viele Jahre dokumentierte Fortbildungs- und Verbandsaktivität kann darüber hinaus im Vergleich zu konventionellen Unterlagen mit zahlreichen Bescheinigungskopien u.U. einen neuen, eigenen Aktivposten im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ausmachen, da die Fortbildungsaktivität als zielorientiertes Vorgehen in ihrer Gesamtheit beurteilbar wird.

Neben den „harten“ Qualifikationsmerkmalen wie Ausbildungs- und Berufsabschlüssen sind vor allem die golfbetriebsspezifischen Berufserfahrungen des Bewerbers, soweit sie glaubhaft belegt wurden, detailliert ausgewiesen. Gerade dieser besonders wichtige Punkt kommt bei der üblichen Sichtung von Bewerbungsunterlagen aus Zeitgründen erfahrungsgemäß häufig zu kurz.

Schließlich ergeben sich durch den Graduierungsnachweis wertvolle Hinweise zur Bereitschaft des Bewerbers, seine berufliche und persönliche Qualifikation durch geeignete Maßnahmen zur Entwicklung seiner fachlichen und sozialen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.

Fazit:
Im GMVD Graduierungssystem bringen Sie nicht nur theoretische Ausbildungsabschlüsse sondern auch nachgewiesene Berufserfahrungen weiter, indem sie mit entsprechenden Punkten honoriert werden!

Entwicklungsmöglichkeit unter Chancengleichheit
Das Graduierungssystem ist dergestalt aufgebaut, dass zur erfolgreichen Weiterentwicklung sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Berufserfahrungszeiten zwingend erwartet werden.

Um in eine höhere Graduierungsstufe zu gelangen, muss jeder Teilnehme

  • Kenntnisse ausgedrückt in Qualifikationspunktzahlen und
  • Berufserfahrung ausgedrückt in branchenbezogenen Beschäftigungszeitennachweisen.


Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass theoretisch besonders gut ausgebildete Teilnehmer ohne praktische Berufserfahrung genauso wenige Entwicklungschancen im Graduierungssystem haben wie „Leute der Praxis“, die über keine fundierte Ausbildung verfügen.

Wertzuwachs
Letztlich erhalten Teilnehmer, je eher Sie sich graduieren lassen, desto früher das geschützte Recht, die renommierte Berufsbezeichnung für Berufsangehörige im Golfbetriebsmanagement tragen zu dürfen. Dies bringt Ihnen nach den bisherigen Erfahrungen gewöhnlich nicht nur die besondere Anerkennung der Mitglieder und Mitarbeiter an Ihrem Arbeitsplatz, es kann auch mancherorts die tägliche Zusammenarbeit bei gestiegenem Respekt nicht unerheblich erleichtern.

Welche Philosophie steckt hinter dem Graduierungssystem, gibt es eine fundierte Basis, auf die ich vertrauen darf?

Die Werte Nachhaltigkeit, Marktorientierung und Transparenz bilden die ideelle Substanz des GMVD Graduierungssystems und stellen zugleich die Garantie für den Mehrwert, den das Graduierungssystem für Berufsangehörige und personalverantwortliche Entscheider in der Praxis generiert.

Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit des Graduierungssystems ergibt sich aus der Tatsache, dass sowohl bestehende als auch künftig erst noch entstehende Ausbildungsgänge bei Bedarf fachkundig geprüft, bewertet und stets unter dem einheitlichen Markendach des „Certified Club Manager“ zusammen mit anderen Laufbahnmerkmalen in den graduell abgestuften Formen CCM 4 - CCM 1 eingeordnet werden.

Marktorientierung
Die Nachhaltigkeit des Graduierungssystems wird weiterhin ergänzend geprägt durch den arbeitsmarktorientierten Gestaltungsmaßstab zum Berufsbild des CCM.Diese Leitlinie beinhaltet das graduell abgestufte Bild einer sowohl theoretisch als auch praktisch ausgewogen qualifizierten Fach- und/oder Führungskraft für das Golfbetriebsmanagement, die sich dem Werterhalt ihrer Arbeitskraft sowohl durch kontinuierliche fachliche und persönlichkeitsbildende Fortbildung als auch durch aktive Teilnahme am Verbands- und Branchengeschehen im Sinne des Netzwerkgedankens widmet.

Transparenz
Zur Akzeptanzförderung des Graduierungssystems sowie als vertrauensbildende Maßnahme bei allen Beteiligten setzt das System neben den vorgenannten Merkmalen auf größtmögliche Transparenz.Die Umsetzungsbestimmungen zum Graduierungssystem werden in Zusammenarbeit mit dem DGV vom branchenübergreifend zusammengesetzten Graduierungsausschuss in regelmäßigen Abständen überprüft und den aktuellen Erfordernissen am Arbeitsmarkt angepasst.

Darüber hinaus erhält jeder Graduierte zu den Merkmalen seines beruflichen Werdegangs einen differenzierten Graduierungsnachweis, aus dem detailliert hervor geht, welche Laufbahnmerkmale zu welchen Graduierungsbedingungen in sein Graduierungsergebnis eingeflossen sind.

Fazit
Der CCM Standard bietet eine verlässliche Orientierung für eine zeitgemäße, marktorientierte und ausgewogene qualifizierte Laufbahnplanung, in der weder ausschließlich theoretische Überflieger noch einseitig orientierte Berufspraktiker besondere Vorteile haben.

Warum sollte ich mich jetzt zertifizieren lassen?

Klar ist, Zertifizierungen sind in vielen Berufsbereichen auf dem Vormarsch.Je mehr Ausbildungsabschlüsse bestehen (im Golfmanagement mittlerweile mindestens vier), je breiter das Aufgabenfeld ist, desto lauter wird der Ruf nach einem übergeordneten Rahmenkonzept für die Berufsgruppe der hauptamtlich tätigen Fach- und Führungskräfte im Golfbetriebsmanagement. Zu einer Zertifizierung gibt es also mittel- bis langfristig kaum Alternativen.

Eine Zertifizierung zum CCM in 2013 bietet darüber hinaus vor allem (dienst-)älteren Kollegen letztmalig die Chance, zu Übergangsbedingungen in das System integriert zu werden, auch wenn sie z.B. die Berufsfachbildungsgänge (DGV-Betriebswirt bzw. IST/GMVD Golfbetriebsmanager) nicht nachweisen können. Übergangsbedingungen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass es sich um einen vereinfachten, sondern nur um einen veränderten Zugang zum Graduierungssystem handelt.

Übergangsbedingungen bei der Systemintegration bedeutet in diesem Zusammenhang,

  • dass insbesondere dienstältere Interessenten von einer Vielzahl von besonderen Bestimmungen profitieren können, die Ihnen den grundsätzlichen Zugang und eine möglichste sachgerechte Einstufung ermöglichen sollen,
  • dass sich der Graduierungsausschuss auf besonderen Antrag die Zeit nimmt, die individuellen Voraussetzungen einzelner Teilnehmer zu prüfen und zu bewerten, und ggf. organisatorisch aufwendige Ersatzmaßnahmen qualifizierte Fachgespräche, Prüfungen, etc. zu veranstalten, um eine Gleichwertigkeit mit den aktuellen Bedingungen der Graduierungsordnung herzustellen.
     

Die Integration des Mitgliederbestandes mit seinen unterschiedlichsten Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Übergangsbedingungen ist ein besonders aufwendiges Verfahren, dass nur in der Einführungsphase wirtschaftlich vertretbar zu realisieren ist und gegenüber Folgegenerationen auch nur in dieser Phase unter Gleichbehandlungsgrundsätzen legitim erscheint.

Ich fange gerade erst im Golf Management an, macht eine Zertifizierung / Registrierung denn da für mich schon Sinn?

Diese Frage ist kaum objektiv zu beantworten. Objektiv festzustellen ist aber die praktische Erfahrung aus den bisherigen Graduierungsjahrgängen, wonach gerade die Gruppe der Berufseinsteiger und die der besonders weit qualifizierten Berufsangehörigen sich zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil haben graduieren lassen.

Unabhängig hiervon meinen wir aber, dass folgende Gründe für eine frühzeitige Einschreibung sprechen: Mit einer Einschreibung zum CCM cand. dokumentieren und signalisieren Sie auch Ihren professionellen Anspruch zu Ihrem beruflichen Selbstverständnis zum Berufsstand. Dabei profitieren Sie in der Außenwirkung sicherlich auch von der Vielzahl der bisher graduierten und damit besonders leistungsorientierten Berufskollegen, die durch ihre Graduierung zum anerkannt positiven Erscheinungsbild des CCM beigetragen haben.

Mittels der ausgestellten Graduierungsbescheide können Sie bereits in einem vergleichsweise frühen Stadium Ihres beruflichen Werdegangs Ihre planvoll gewählten Berufserfahrungen und Fortbildungen in offizieller Form dokumentieren und an interessierte Kreise (z.B. im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens) auch wirkungsvoll kommunizieren.

Mit der Einschreibung zum CCM cand. erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung zu den in Zukunft geplanten Graduierungsfachveranstaltungen, die Sie als einzige Qualifikation wahlweise entweder als Fortbildungs- oder als Qualifizierungsmaßnahme anerkennen lassen können.

Schließlich können Sie bereits in diesem Stadium für das in 2010 gestartete Patenschaftsprogramm Anwartschaftszeiten ansammeln um dann als CCM 4 auf der Warteliste der Bewerber einen der vorderen Plätze einnehmen zu können.

Welche Hilfsmittel kann ich bei der Bearbeitung der Anträge nutzen?

1. Nutzen Sie die Informationen aus dem Internet unter www.gmvd-ccm.de

  • Eine Beschreibung des Systems entnehmen Sie der dort hinterlegten Graduierungsordnung.
  • Die häufigsten Fragen zum System beantwortet Ihnen das Kapitel FAQ.
  • Im Graduiertenverzeichnis finden Sie Berufskollegen die Sie fragen können.
  • Sämtliche Antragsformulare finden Sie als kompletten Satz zusammengestellt unter „CCM Formularsätze“. Jeder Formularsatz enthält eine Beschreibung (06 AEU), wie die Unterlagen aufzubereiten sindJeder Formularsatz enthält eine Checkliste (05 E), die ihnen hilft, den Überblick zu behalten.
  • Ein separater Abschnitt „Nachweisformulare“ hilft Ihnen ggf. erforderliche Bescheinigungen für Ihren Arbeitgeber vorzubereite.
  • Ein Musterantrag schließlich gibt Ihnen eine Hilfestellung wie der Antrag auszufüllen ist.
     

2. Zögern Sie nicht, persönlich Kontakt aufzunehmen

  • Für allgemeine Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
  • Für spezielle Fragen vermittelt die Geschäftsstelle einen Kontakt zu Mitgliedern des GMVD Graduierungsausschuss.

II. Einstufungs- / Umstufungsverfahren

Wie ich in 4 Schritten meine Einstufungsgraduierung vorbereiten kann:

Schritt 1
Graduierungsentscheidung vorbereiten: Information über Internet, im Kollegenkreis und bei der GeschäftsstelleSichtung und Zusammenstellung der vorhandenen Unterlagen

Schritt 2
Passenden Formularsatz zum Einstufungsverfahren im Internet abrufen und ausdrucken!

Keine Einzelformulare, sondern Formularsätze ausdrucken! Das spart Zeit und vermeidet Fehler bei der Formularauswahl Die Adresse lautet www.gmvd-ccm.de/ccm/formularsaetze.html

Schritt 3
Rechtzeitig einen Hot Line Termin buchen und dazu alle Unterlagen bereithalten.

Vor allem: Nicht lange rätseln! Hot Line anrufen, idealerweise zur Vorbereitung eine E-Mail mit der Problembeschreibung schicken, viele Fragen können dann bereits vorab gelöst werden.

Der Hot Line Termin selbst führt innerhalb von ca. 45 -60 Minuten durch sämtliche Verfahrensfragen zum fertigen Antrag.

Danach müssen nur noch die entsprechenden Unterlagen zusammengestellt und zusammen mit den Kopien an die Geschäftsstelle geschickt werden.

Schritt 4
Die Geschäftsstelle leitet den Antrag an den Graduierungsausschuss weiter.

Die Unterlagen werden geprüft, bewertet und in einem ausführlichen Graduierungsnachweis beschieden.Aus dem Graduierungsnachweis kann man haargenau entnehmen, welche Merkmale der Ausschuss wie berücksichtigt hat.

Die Unterlagen werden geprüft, bewertet und in einem ausführlichen Graduierungsnachweis beschieden.Aus dem Graduierungsnachweis kann man haargenau entnehmen, welche Merkmale der Ausschuss wie berücksichtigt hat.

Darüber hinaus erhält jeder Teilnehmer in einem feierlichen Akt auf der GMVD Jahresveranstaltung seine Graduierungsurkunde.

Welche Qualifikationen kann ich mir anrechnen lassen?

Grundsätzlich alle branchenneutralen, branchennahen und branchenbezogenen Qualifikationen und Berufserfahrungen, die dazu bestimmt sind die Ausübung der Tätigkeit als Clubmanager zu fördern soweit sie in der Anlage zur Graduierungsordnung (sog. Bewertungsverzeichnis) zur Anrechnung vom Graduierungsausschuss anerkannt wurden.

Hinweis
Im Hinblick auf die nicht geringe Zahl an Seiteneinsteigern werden im begrenzten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen auch golfbetriebsfremd erworbene Berufserfahrungen zur Bewertung zugelassen. Golfbetriebsfremde kaufmännisch geprägte Berufserfahrungszeiten (Reg.Nr. 06280) werden zu einem bestimmten Teil angerechnet, soweit Sie auf einem kaufmännisch geprägten Berufsabschluss beruhen. Golfbetriebsfremde Führungserfahrung (Reg.Nr. 06290) können ebenfalls zu einer Berücksichtigung kommen, soweit sie z.B. handelsregisterlich dokumentiert sind.

Näheres hierzu siehe §2 Abs. 8 und 9 GrO sowie nachfolgende FAQ zum Thema „Seiteneinsteigerregelung“.

Was bedeutet die Regelung für kaufmännisch geprägte branchenfremde Berufspraxiszeiten für mich?

Hierzu wurde mit § 2 Abs. 8 GrO eine Regelung erarbeitet, die versucht, den berechtigten Interessen von Seiteneinsteigern gerecht zu werden ohne dabei die Interessen „klassischer“ Laufbahnabsolventen und die Anforderungen des Graduierungssystems an eine angemessene Beurteilung aus den Augen zu verlieren.

Im Ergebnis führt die o.g. Regelung zu einer Anerkennung berufsfremder Erfahrungszeiten unter der Bedingung,

  • dass die berufsfachfremden Zeiten auf der Basis eines kaufmännisch geprägten Berufsabschlusses ausgeübt wurden,
  • gleichzeitig aufgrund eines Mindesterfahrungszeitraums von 48 Monaten „Clubmanagertätigkeit“ unterstellt werden darf, dass die grundlegenden berufspraktischen Erfahrungen im Golfbetriebsmanagement gemacht wurden und
  • mit der erlangten Mindestpunktzahl zum CCM 3 auch das erforderliche fachtheoretische Fundament vorhanden ist.

Sind im Wesentlichen die o.g. Bedingungen erfüllt, können golfbetriebsfremde Berufszeiten sowohl durch eine begrenzte Anrechnung von Qualifikationspunkten, vor allem aber durch die begrenzte Anrechnung von Berufsfacherfahrungszeiten als Clubmanagementzeiten (CM) in der Gesamtbewertung zur Graduierung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Graduierungsordnung zu § 2Abs 8.

Was bedeutet die Regelung für golfbetriebsfremde Führungserfahrungszeiten für mich?

Hierzu wurde mit § 2 Abs. 9 GrO eine weitere Regelung erarbeitet, die versucht, den berechtigten Interessen von Seiteneinsteigern gerecht zu werden, ohne dabei die Interessen „klassischer“ Laufbahnabsolventen und die Anforderungen des Graduierungssystems an eine angemessene Beurteilung aus den Augen zu verlieren.

Im Ergebnis führt die o.g. Regelung zu einer Anerkennung berufsfremder Führungserfahrungszeiten unter der Bedingung,

  • dass die berufsfachfremden Zeiten auf der Basis einer handelsregisterlich registriertenTätigkeit in körperschaftlicher Organverantwortung erfolgte (z.B. als GmbH Geschäftsführer),
  • gleichzeitig aufgrund eines Mindesterfahrungszeitraums von 48 Monaten „Clubmanagertätigkeit“ unterstellt werden darf, dass die grundlegenden berufspraktischen Erfahrungen im Golfbetriebsmanagement gemacht wurden und
  • mit der erlangten Mindestpunktzahl zum CCM 3 auch das erforderliche fachtheoretische Fundament vorhanden ist.


Sind im Wesentlichen die o.g. Bedingungen erfüllt, können golfbetriebsfremde Berufszeiten sowohl durch eine begrenzte Anrechnung von Qualifikationspunkten, vor allem aber durch die begrenzte Anrechnung von Berufsfacherfahrungszeiten als „Golfmanagerzeiten (CM + CMR) in der Gesamtbewertung zur Graduierung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Graduierungsordnung zu § 2 Abs. 9.

Kann ich als Absolvent mit kaufmännisch geprägtem Hochschulstudium Zeit sparen, um im Graduierungssystem voran zu kommen?

Ja, §2 Abs 4 d GrO bietet hierzu eine hervorragende Möglichkeit.

Danach wird Absolventen mit kaufmännisch geprägtem Hochschulstudium die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig die Graduierung zum CCM 2 (0000) zu erlangen

  • soweit sie mindestens die Clubmanagerzeiten zum CCM 3 (0000) nachweisen (zur Zeit 72 Monate) und
  • soweit sie die Qualifikationspunktzahl zum CCM 2 (0000) nachweisen (zur Zeit 90 Punkte)

Ich bin zur Zeit noch Golfsekretär, besitze aber schon meinen Berufsfachabschluss z.B. als Golfbetriebswirt. Ist ein CCM für mich auch schon möglich?

Insbesondere unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses zum Golfbetriebswirt (DGV)/Golfbetriebsmanager (IST) ist der Zugang zur ersten qualifizierten Graduierung als CCM 4(0000) für viele Fachabschlussabsolventen möglich, sofern

  • entweder 48 Monate Berufspraxis im Clubmanagement oder
  • 24 Monate Berufspraxis als Clubmanager nachgewiesen werden.
     

Viele Berufsangehörige verfügen über einen Berufsfachabschluss und langjährige Erfahrung im Management einer Golfanlage, ohne dass Sie eine entsprechende Stellenbezeichnung als „Clubmanager“ in ihren Anstellungsverträgen und damit die entsprechenden Facherfahrungszeiten nachweisen können. Dieser Personenkreis ist ausschließlich für die Graduierungsstufe CCM 4 vom Nachweis der „Clubmanager“ Berufszeit befreit, sofern er natürlich neben den bisherigen Bedingungen den Berufsfachabschluss und mindestens 48 Monate in einer entsprechenden Clubmanagement Tätigkeit nachweist.

III. Aktualisierungsverfahren

Aktualisierungsverfahren oder Umstufungsverfahren? Wann wähle ich was?

Mit Ablauf des Kalenderjahres endet für alle Teilnehmer eines Graduierungsjahrganges, die Graduierungsperiode, sodass sich im Hinblick auf Ihre CCM Graduierung die Frage stellt:

Wie geht’s weiter, Umstufungs- oder Aktualisierungsgraduierung, oder mit anderen Worten “upgrade oder (nur) update?“

Umstufungsverfahren („upgrade + update“)
Im Rahmen einer karriereorientierten Betrachtungsweise sollten Sie sich natürlich zunächst immer die Frage stellen, ob Sie bereits die Anforderungen für die nächsthöhere Graduierungsstufe erfüllen und ggf. das Umstufungsverfahren wählen. Die zentralen Fragen in diesem Zusammenhang lauten:

  • Erfüllen Sie die Anforderungen an die Dauer der praktischen Berufszeiten?
  • Erfüllen Sie die Anforderungen an die Mindestpunktzahlen insbesondere im Bereich Qualifikation?
     

Die stufenbezogenen Anforderungen können Sie den Bedingungen zu § 2 GrO entnehmen und aufgrund der Kenntnis Ihrer Laufbahnentwicklung natürlich selbst am besten beurteilen. Gerade im Hinblick auf die verschiedenen nachträglich eingeführten Neuregelungen in den letzten Jahren der Einführungs- und Erprobungsphase, aber auch nach einem Stellenwechsel, nach dem Abschluss einer größeren Ausbildungsmaßnahme oder wenn Sie eine Graduierungsstufe beim letzten Mal knapp verfehlt haben, kann es für Sie sinnvoll sein, wegen des Punktezuwachses auf Ihrem „Qualifikationskonto“ über eine Umstufungsgraduierung nachzudenken.

(Bedenken Sie bitte, dass Sie, unabhängig von besonderen Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Qualifikation alleine durch Ihren Zuwachs an Berufserfahrung während der vergangenen 24 Monate in der Zwischenzeit quasi automatisch einige Punkte gesammelt haben, soweit Sie in einem aktiven Vollzeitbeschäftigungsverhältnis gestanden haben.)

Kommt eine Umstufung für Sie nicht in Betracht, kommt i.d.R. nach zwei Jahren, eine Aktualisierung in Betracht.

Aktualisierungsverfahren („update only“)
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Aktualisierungsverfahren weisen Sie nach, dass Sie das Qualitätsniveau Ihrer zuletzt erlangten CCM Graduierungsstufe durch verschiedene Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten auf dem bisherigen Qualitätsniveau erhalten haben. Als Ergebnis eines erfolgreichen Verfahrensabschlusses erhalten Sie die erst durch den Graduierungsnachweis belegte Berechtigung, Ihren bisherigen Graduierungsjahreszusatz, z.B.: „(2010)“ in der öffentlichen Darstellung gegen den Zusatz „(2012)“ austauschen zu dürfen. Auch im öffentlich einsehbaren Graduierungsregister unter www.gmvd-ccm.de ist der neue (aber bei Nichtaktualisierung auch der alte) Zusatz ersichtlich. Da Sie zur Erhaltung der Aktualität keine Nachweise zur weiteren Qualifikation oder Berufserfahrung beibringen müssen, ist im Aktualisierungsverfahren allerdings auch keine Veränderung Ihrer Graduierungsstufe möglich.

Was muss ich in der Praxis bei Aktualisierungsverfahren und Umstufungsverfahren beachten?

Teilnehmer am Aktualisierungs- bzw. Umstufungsverfahren rufen die entsprechenden Formulare bitte unter www.gmvd-ccm.de/ccm/ccm-formularsaetze.html oder bei der Geschäftsstelle ab.

Bitte rufen Sie jeweils komplette Formularsätze und nach Möglichkeit keine Einzelformulare ab, so haben Sie am ehesten die Gewähr, auch wirklich über alle notwendigen Antragsdokumente zu verfügen.

Alle Verfahren sind in der Bearbeitung vom Grundsatz her dem Ihnen bereits bekannten Einstufungsverfahren sehr ähnlich, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Die Vorbereitung der Nachweise ist wesentlich einfacher geworden, denn:

Für Teilnehmer am Aktualisierungsverfahren gilt:

  • Relevant sind nur relativ junge Belege für die Bereiche „Fortbildung“ und „GMVD Verbandsaktivität und Sonstiges“ i.d.R. für die letzten 2 Jahre.
  • Durch die Kooperation der meisten branchenbezogenen Bildungsanbieter mit dem GMVD Graduierungssystem (für Sie erkennbar am CCM Logo in der Seminarausschreibung des jeweiligen Anbieters) wird Ihre Teilnahme an einer Fortbildung für Teilnehmer am Graduierungssystem auf Wunsch automatisch an die GMVD Geschäftsstelle übermittelt und dort zentral erfasst. Die Geschäftsstelle versendet jeweils zu Jahresbeginn an jeden Teilnehmer einen „Aktivitäts-Kontoauszug“ der zumindest alle GMVD Veranstaltungen und die der meisten CVS Anbieter ausweist.
    Ihr Vorteil: Sie reichen anstatt zahlreicher Bescheinigungskopien einfach nur das Original des letzten „Aktivitäts-Kontoauszugs“ ein, ggf. ergänzt um die Veranstaltungsbescheinigungen derjenigen Veranstalter, die auf dem Auszug (aus welchem Grund auch immer) nicht erfasst sind.
     

Für Teilnehmer am Umstufungsverfahren gilt ergänzend für die einzureichenden Nachweise zum Bereich Qualifikation/Berufserfahrung:

  • Das Gros der Nachweise haben Sie im Zweifel bereits beim letzten Mal eingereicht, relevant sind auch hier i.d.R. nur Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen der letzten zwei Jahre.
  • Auch die höchst aufwendige Beschaffung älterer Nachweise dürfte dieses Mal entfallen, es sei denn, Sie wollen noch nachträglich von einer der Neuregelungen zur Graduierungsordnung (z.B. Seiteneinsteigerregelung) profitieren.


Bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise zur Vorbereitung von Graduierungsunterlagen in unserem Informationsblatt, das Sie bereits zum Einstufungsverfahren erhalten haben und welches ebenfalls im Internet unter www.gmvd-ccm.de für Sie abrufbereit steht.

Für alle Verfahrensgänge gilt: Sie müssen bis spätestens zum festgesetzten Einsendeschluss Ihre vollständigen Antragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle zurückgesandt haben.

Alle eingesandten Unterlagen werden von uns wie gewohnt belegmäßig geprüft und in der bereits bekannten Weise im Rahmen eines Graduierungsnachweises nachvollziehbar dokumentiert und an Sie im Rahmen der Jahrestagung/Golfkongress bzw. postalisch bekanntgegeben.

Sollten Sie hierzu und insbesondere zur Chancenabwägung für eine erfolgreiche Umstufungsgraduierung Fragen haben, steht Ihnen zu deren Beantwortung die Geschäftsstelle, aber wie gewohnt auch unser Hotline-Beratungsservice zu bestimmten Terminen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Aktualisierungsverfahren und dem Aktivitäts-Kontoauszug?

Der Aktivitäts-Kontoauszug ist eine Serviceleistung der Geschäftsstelle zur Entlastung der Graduierungsteilnehmer von leider unvermeidbaren bürokratischen Erfordernissen bei der Verfahrensabwicklung. Die Erleichterung für die Teilnehmer besteht darin, dass Teilnahmebescheinigungen für 24 Monate nicht mehr gesucht und kopiert werden müssen, soweit sie im Aktivitätsnachweis erfasst sind. Das Dokument kann allerdings keinen Anspruch auf vollständige Erfassung aller Fortbildungsaktivitäten leisten, da nicht alle und insbesondere keine branchenfremden Ausbildungsanbieter der Kooperation angeschlossen sind.

Durch die Kooperation der meisten branchenbezogenen Bildungsanbieter mit dem CCM Graduierungssystem (Für Sie erkennbar am CCM Logo in der Seminarausschreibung des jeweiligen Anbieters) wird Ihre Teilnahme an einer Fortbildung auf Wunsch automatisch an die GMVD Geschäftsstelle übermittelt und dort zentral erfasst. Hierüber erhalten Sie künftig jeweils zur Jahresmitte einen Kontoauszug mit allen Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten der seit der letzten Graduierung von Ihnen besuchten Veranstaltungen.

Die Vorteile dieser Serviceleistung der GMVD-Geschäftsstelle für Sie:

  • Sie können jeweils zur „Halbzeit“ einer Graduierungsperiode erkennen, wie viele Punkte Sie bereits zur Anerkennung gesammelt haben (und wie viele Sie noch innerhalb der nächsten zwölf Monate benötigen).
  • Zum Ende der Graduierungsperiode übertragen Sie die Veranstaltungen aus dem Auszug in das jeweilige Antragsformular 02-4 bzw. 02-5 und reichen anstatt zahlreicher Bescheinigungskopien einfach das Original des letzten Aktivitäts-Kontoauszugs ein.


Zu beachten ist allerdings: Nicht golfbezogene Fortbildungsleistungen wie z.B. das Angebot der IHK oder der Berufsgenossenschaften können im Aktivitäts-Kontoauszug nicht erfasst werden und müssen weiterhin über eine entsprechende Kopie der Teilnahme- und Seminarbescheinigung belegt werden. Entsprechend führt der Aktivitäts-Kontoauszug nicht automatisch, sondern erst durch Übertragung der Veranstaltungen in den jeweiligen Antragsvordruck und Einreichung des Antrags zusammen mit dem Aktivitäts-Kontoauszug im Rahmen eines gewählten Verfahrenstyps zu weiteren Graduierungsmaßnahmen.

Keinesfalls ist deshalb mit dem Aktivitäts-Kontoauszug das Graduierungsverfahren bereits in Gang gesetzt oder gar eine Berechtigung zur Führung einer aktualisierten Graduierung verbunden.

Hinweis
Die Leistung von Nachweisen per „Aktivitäts-Kontoauszug“ funktioniert künftig in allen Verfahrensformen (Einstufung / Aktualisierung / Umstufung), aber natürlich nur für die Bereiche „Fortbildung“ und „Verbandsaktivität und Sonstiges“ (und nicht für Qualifikation). Das System zur zentralen Registrierung von Veranstaltungsteilnehmern wurde natürlich erst innerhalb der letzten Graduierungsperioden entwickelt und umgesetzt. Aus diesen Gründen sollten Sie jeden Aktivitäts-Kontoauszug grundsätzlich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

Kann ich mich auch bereits nach 12 Monaten aktualisieren oder umstufen lassen?

Ja, eine Aktualisierung oder auch eine Umstufung ist grundsätzlich auch nach einem Jahr zu den üblichen Gebühren für diesen Verfahrensschritt möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen ggf. zeitanteilig erfüllt sind, dabei gilt: Nach einem Jahr müssen sowohl im Bereich „Fortbildung“ als auch im Bereich „Verbandsaktivität und Sonstiges“ mindestens jeweils 50 % der regulären Mindestpunktzahlen einer zweijährigen Regel-Graduierungsperiode zur Erlangung einer Aktualisierung erreicht sein.

Überzählige Punkte für 24 Monats Aktualisierer (und kürzere Zeiträume) werden dabei bis zu einer bestimmten Höhe für die Folgeperiode gutgeschrieben.

Kann ich mich auch nach mehr als 24 Monaten aktualisieren oder umstufen lassen?

Ja, eine Aktualisierung ist grundsätzlich in einem Zeitraum bis zu 72 Monaten seit der letzten erfolgreich durchgeführten Aktualisierung möglich, soweit eine Durchschnittspunktzahl von 12 Punkten pro Jahr jeweils im Bereich Fortbildung und im Bereich GMVD Verbandsaktivität erreicht wird.

Da die Durchschnittswerte in längeren Zeiträumen als 24 Monaten nur schwer zu beeinflussen sind, rät der Graduierungsausschuss dazu, von dieser Möglichkeit nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen.

ACHTUNG: Wird nicht spätestens innerhalb des 72 Monatszeitraums eine erfolgreiche Aktualisierung durchgeführt, kann nach den Maßstäben des Graduierungssystems die Qualität einer Qualifikation nicht mehr glaubhaft aufrecht erhalten werden. Wer die Grenze von 72 Monaten ohne erfolgreiche Aktualisierung überschreitet, muss deshalb mit einer Rückstufung seiner Graduierungsstufe rechnen.

Muss ich meine Graduierung eigentlich aktualisieren lassen?

Für alle Graduierten gilt grundsätzlich
Auch eine Aktualisierungsgraduierung erfolgt nur auf Antrag eines Graduierten und nicht automatisch. Die aktualisierte Graduierung drückt aus, dass der Graduierte die Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten bis zum Graduierungsstichtag im erforderlichen Umfang kontinuierlich erbracht hat. Dieser Nachweis ist eine der Voraussetzungen, um sich im Rahmen der nächsten Umstufungsgraduierung erfolgreich weiterentwickeln zu können. Darüber hinaus hat eine erfolgreiche Aktualisierungsgraduierung die Folge, dass der Graduierte autorisiert ist, in der Öffentlichkeit mit einem aktualisierten Graduierungsstatus (z.B. statt mit CCM 3 (2010) jetzt mit CCM 3 (2012)) auftreten zu können. Entsprechend wird diese Graduierung auch im öffentlich einsehbaren Graduierungsregister im aktualisierten Status ausgewiesen.

Bedeutung für die Außendarstellung
Sollten Sie nicht am Aktualisierungsverfahren teilnehmen, hat dies zunächst zur Folge, dass Sie den älteren Zusatz im Beispiel: „(2010)“ zu Ihrer Graduierung beibehalten müssen. Darüber hinaus werden Sie auch im Graduierungsregister mit dem bisherigen (veralteten) Graduierungsstatus öffentlich weitergeführt. Bedenken Sie dabei bitte, dass ein“ Weglassen“ der Jahresangabe nach der Graduierungsordnung nicht zulässig ist.

Bedeutung für die Umstufungsgraduierung
Eine aktualisierte Graduierung drückt, wie oben beschrieben, eine bis zum aktuellen Graduierungsstichtag kontinuierliche Fortentwicklung Ihrer Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten aus.

Sollten Sie also beabsichtigen sich in eine höhere Graduierungsstufe umstufen zu lassen (was der Regelfall sein dürfte), werden in diesem Zusammenhang die unterlassenen Aktualisierungsprüfungen nachgeholt werden müssen, um zu einem Ergebnis darüber zu kommen, ob Sie Ihre Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten seit der letzten Einstufung / letzten Umstufung im erforderlichen Umfang betrieben haben. Das unbegründete Auslassen einer Aktualisierungsgraduierung bringt in diesem Zusammenhang also keine Vorteile, wenn Sie sich im Graduierungssystem erfolgreich weiterentwickeln wollen.

Risiko der Rückstufung
Risiko der RückstufungWird nicht spätestens innerhalb des 72 Monatszeitraums eine erfolgreiche Aktualisierung durchgeführt, besteht nach der GrO das Risiko der Herabstufung der Graduierung!

Bedeutung für den Graduierungsnachweis
Darüber hinaus werden bekanntlich alle geltend gemachten und anerkannten Maßnahmen zu Fortbildung und Verbandsaktivität detailliert im Graduierungsnachweis zum jeweiligen Bereich aktuell und über die eigentliche Graduierungsperiode hinaus ausgewiesen.

Hier gilt es zu bedenken, dass es gerade eine Stärke Ihres Graduierungsnachweises ist, Ihre Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten über einen längeren Zeitraum zeitnah und detailliert abzubilden.

Bedenken Sie also bitte stets, (wie bei jedem Jahresabschluss), wie sich Ihre Aktivitäten oder bei unterlassenen Fortbildungen, entsprechende Aktivitätslücken in Ihrer späteren persönlichen „Qualifikationsbilanz“ im Rahmen des Graduierungsnachweises darstellen werden, da diese nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Muss ich meine Graduierung auch als CCM (cand.) aktualisieren lassen?

Als CCM (cand.) sind Sie grundsätzlich befreit von der Aktualisierungsverpflichtung.

Sie können sich aber aktualisieren lassen, um z.B. ihren professionellen Anspruch an ihre Berufsausübung z.B. bei Bewerbungsverfahren zu unterstreichen. Ein aktualisierter Graduierungsnachweis ist für die Gruppe der CCM (cand.) erfahrungsgemäß deshalb interessant, da diese Gruppe sich i. d. R. am Beginn ihrer Laufbahn befindet und von daher aus karrieretechnischen Gründen vergleichsweise des Öfteren einen Stellenwechsel in Erwägung zieht. Durch die offiziell bestätigte, detaillierte Auflistung der Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten haben Sie als CCM (cand.) gerade in diesem frühen Stadium Ihrer Laufbahn ein weiteres Dokument, dass Ihre Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung eindrucksvoll bestätigen kann, insbesondere wenn vielleicht Ihre Fachausbildung im Moment noch aussteht oder noch nicht abgeschlossen ist.

Alle CCM (cand.) müssen spätestens 24 Monate vor dem Graduierungsstichtag zur Erlangung des CCM 4 (0000) mit einer regelmäßigen Fortbildung beginnen, es sei denn, der Abschluss einer Fachausbildung zum Golfbetriebswirt (DGV) bzw. Golfbetriebsmanager IST fällt in diesen Zeitraum. In letzterem Fall sind diese Teilnehmer von der Erbringung der Fortbildungs-Mindestpunktzahl in der betreffenden Graduierungsperiode befreit, da durch die Erlangung des Fachabschlusses von einem aktuellen Fortbildungsstand ausgegangen werden kann.

Wesentliche Grundlage für diese Erleichterung sind die Aktivitäts-Kontoauszüge für die besonders nachweisaufwendigen Bereiche „Fortbildung“ und „GMVD Verbandsaktivität und Sonstiges“, die dieses Mal den gesamten relevanten Graduierungszeitraum von 24 Monaten vollständig erfassen und Ihnen sowohl den erheblichen Schreib- als auch den Kopieraufwand für die geltend gemachten Veranstaltungen ersparen, soweit diese bei der Geschäftsstelle erfasst sind.

Wie Sie in 4 Schritten und wenigen Minuten Ihre Graduierungsunterlagen zum Aktualisierungs-/Umstufungsverfahren zusammenstellen:

Schritt 1
Graduierungsverfahren auswählen: Aktualisierung oder Umstufung?

  • Prüfen Sie, ob Sie genug Qualifikationspunkte und Berufsfacherfahrungszeiten seit der letzten Graduierung zusammenbekommen
  • Sind Sie sich unsicher, recherchieren Sie bei Kollegen, in der Geschäftsstelle oder buchen Sie rechtzeitig einen Hot Line Termin
  • Vor allem: Rätseln Sie nicht lange, zögern Sie nicht bei der Hot Line anzurufen, idealerweise schicken Sie zur Vorbereitung eine E-Mail mit der Problembeschreibung, viele Fragen können dann bereits vorab gelöst werden.
     

Schritt 2
Passenden Formularsatz im Internet abrufen und ausdrucken!

  • Drucken Sie möglichst keine Einzelformulare, sondern Formularsätze aus! Sie ersparen den langwierigen Zeitaufwand für die Formularauswahl. Sie haben mit Sicherheit auf Anhieb alle erforderlichen Formulare
  • Die Adresse lautet www.gmvd-ccm.de/ccm/formularsaetze.html


Schritt 3
GMVD Aktivitätskontoauszüge (als Anlage zum Graduierungsprofil) beifügen

Einfach Antrag ausfüllen, im Graduierungsprofil auf den Auszug beziehen, und - Auszug beifügen nicht vergessen - fertig! Sie sparen den Zeitaufwand für das Raussuchen und dokumentieren aller GMVD Veranstaltungen und vieler registrierter CVS Veranstaltungen der Branchensoftwareanbieter.Schließlich sparen Sie den Kopieraufwand. Und letztlich sparen Sie Nerven!

Schritt 4
NICHT GMVD Veranstaltungen/Qualifikationen etc. im Antrag ergänzen!

Am Schluss sind nur noch die zwischenzeitlich angefallenen, vom GMVD (noch) nicht erfassten Qualifikationen, Berufserfahrungen und Veranstaltungen (IHK, DATEV, BVGA etc.) zu dokumentieren und zu belegen:Organisationsfüchse haben diese Belege bereits während des Jahres für die Graduierung speziell abgelegt, oft hilft aber auch ein kurzer Blick in die alten Terminkalender und die Reiseabrechnungsbelege) um die Veranstaltungen zu rekonstruieren und die entsprechenden Belege zu finden.

V. Allgemeine Verfahrensfragen

Was mache ich, wenn ich einzelne Anforderungen der Graduierungsordnung nicht erfülle?

Der Graduierungsausschuss ist sich bewusst, dass er sich in der Einführungsphase mit einer Vielzahl der unterschiedlichsten Qualifikationsvoraussetzungen und Nachweisprobleme auseinandersetzen muss, die nicht zwingend alle in der Graduierungsordnung geregelt sein können.

Grundsätzlich gilt:
Kein Berufsangehöriger, der sich für eine Graduierung ernsthaft interessiert, sollte sich wegen der Nichterfüllung einzelner Graduierungsanforderungen von der Antragstellung abhalten lassen, sofern er sich in der Lage sieht, fehlende Voraussetzungen durch eine oder mehrere objektiv geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergänzen! Diese Empfehlung gilt umso mehr, je länger ein Antragsteller bereits einschlägig berufstätig ist, und je weniger ihm daher eine nachträgliche Erfüllung der Anforderungen im Sinne des Wortlauts der Graduierungsordnung zuzumuten sein wird.

Werden einzelne Bedingungen nicht nach dem Wortlaut der Graduierungsordnung erfüllt, sollte jeder Interessent die Chance dazu nutzen, um in einem „Sonderfallverfahren“ (Formular 03) dem Graduierungsausschuss glaubhaft und vor allem nachweisbar zu erläutern,

  • welche Bedingung er warum nicht erfüllen kann,
  • wie er die gesetzte Anforderung ersatzweise erbringen will,
  • warum die vorgeschlagene Ersatzleistung im Hinblick auf das

angestrebte Graduierungsziel als gleichwertig angesehen werden kann.

Der Ermessensspielraum des Graduierungsausschusses wird aber auch für die Zulassung der Teilnehmer in der Einführungsphase, die am 31.12.2012 endet und in 2013 letztmalig zur Anwendung beantragt werden kann nicht unbegrenzt sein. Grundsätzlich müssen alle Anforderungen der Graduierungsordnung erfüllt werden. Der Graduierungsausschuss kann die in der Graduierungsordnung aufgestellten Anforderungen z.B. in anderer Form oder unter Auflagen anerkennen. Entscheidend ist aber stets, dass das beabsichtigte Graduierungsziel mit den gewählten Ersatzmaßnahmen i.d.R. auch erreicht werden kann bzw. wird.

Im Hinblick auf nicht erfüllte Anforderungen in den Bereichen Fortbildung und Verbandsaktivität wird auf die entsprechenden Befreiungsregelungen der Graduierungsordnung für Neueinsteiger hingewiesen.

Was mache ich, wenn mir Nachweise fehlen?

Die Frage des Ersatzes nicht mehr vorhandener Nachweise richtet sich nach der Bedeutung des jeweiligen Nachweises. Fehlt also z.B. der Nachweis eines Hochschulabschlusses ist dies anders zu bewerten, als wenn Ihnen z.B. der Teilnahmenachweis für eine Regionalkreistagung abhanden gekommen ist. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen wie folgt zu verfahren:

a) Qualifikationsbereich
Der Nachweis von Abschlüssen kann nur durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden. Fehlen diese, müssen Sie leider bei dem betreffenden Bildungsträger Zweitausfertigungen anfordern.

b) Qualifikation durch Berufserfahrung
Nachweise in diesem Bereich werden in der Regel durch ein qualifiziertes Zeugnis / Zwischenzeugnis des ehemaligen / aktuellen Arbeitgebers geführt. Geht die nachzuweisende Qualifikation nicht eindeutig aus dem Zeugnis hervor, ist im Zweifel eine nachträgliche Bescheinigung über unseren für diesen Zweck vorbereiteten Vordruck (siehe „Nachweisbescheinigung“ zum Download unter www.gmvd-ccm.de) zu erwirken. Dabei können ggf. mehrere Tatsachen mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Je nachdem sind auch hier für jede merkmalsrelevante Forderung zusätzliche Nachweise zu erbringen.

c) Fortbildungsbereich
Der GMVD unterstützt Sie bei der Nachweisarbeit, indem in Kürze an dieser Stelle ein Nachweisverzeichnis für sämtliche Fortbildungsveranstaltungen der letzten Jahre nachzulesen sein wird, so dass sie die Veranstaltung hier entnehmen können und nur noch die Tatsache Ihrer Teilnahme belegen müssen.

Faustregel: fehlende Bescheinigungen sollten durch Indizienbescheinigungen nachgewiesen werden.

Als Indizienbescheinigungen (nur in der Einführungsphase) können gelten: Schriftliche Bezeugungen der Teilnahme durch andere GMVD Mitglieder, Fahrtkostennachweise (z.B. Tankquittung vom Veranstaltungsort bzw. -termin), (wertmäßig neutralisierte) Kontoauszüge, die die Überweisung bzw. Abbuchung der Seminargebühren belegen).

d) Verbandsaktivität
Grundsätzlich gelten die unter dem Punkt „Fortbildung“ entwickelten Grundsätze.

Im Hinblick auf nicht erfüllte Anforderungen in den Bereichen Fortbildung und Verbandsaktivität wird auf die entsprechenden Befreiungsregelungen der Graduierungsordnung für Neueinsteiger hingewiesen.
 

Welche Bedeutung hat die Veröffentlichung meiner Graduierung?

Nicht zuletzt in Anlehnung an das amerikanische Vorbild zum CCM ist, wie in der Graduierungsordnung aber auch in den Dokumenten zu den verschiedenen Verfahrenstypen angesprochen, die Veröffentlichung der Graduierten und ihres aktuellen Graduierungsstatus vorgesehen. Die Veröffentlichung der Graduierungen ist ein Baustein zur Gewährleistung der Transparenz des Systems und soll die Akzeptanz des Graduierungssystems und die Anerkennung der Leistungen seiner Teilnehmer in der Branchenöffentlichkeit unterstützen helfen.

Auf www.gmvd-ccm.de wurde im unbeschränkt zugänglichen Bereich der CCM Homepage der neue Punkt „Graduiertenverzeichnis“ eingerichtet, unter welchem die bereits graduierten Mitglieder mit Namen sowie ihrem aktuellen CCM Status nachzulesen sind.

Für alle Beteiligten hat die Veröffentlichung bedeutende Effekte:

Für Teilnehmer am Graduierungssystem

  • Darstellung der eigenen Berufsqualifikation im Rahmen des Eigenmarketing
  • Schutz aller Graduierten vor „Trittbrettfahrern“, die in der Öffentlichkeit unberechtigt diesen Titel zu tragen beabsichtigen.


Für Entscheider im Personalbereich
Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit geführter Graduierungen. Alle Teilnehmer am Graduierungssystem sind für die korrekte Wiedergabe der veröffentlichten Daten selbst verantwortlich und sollten diese unmittelbar nach Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

Was muss ich für das qualifizierte Fachgespräch im Rahmen der Übergangsbedingungen vorbereiten?

Bisherige Teilnehmer am Graduierungsverfahren, die keine der geforderten berufsfachlichen Qualifikationen (DGV Golfbetriebswirt oder IST/GMVD oder IST Golfbetriebsmanager) bei der Einstufung vorweisen konnten und auch nicht über die erforderlichen berufspraktischen Zeiten zur ersatzlosen Befreiung verfügten, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ihre berufsfachliche Qualifikation im Rahmen einer Ersatzmaßnahme darlegen.

Die betreffenden Teilnehmer erhalten hierzu bei Bedarf eine Einladung zu einem sogenannten „Qualifizierten Fachgespräch“. In diesem Fachgespräch sollen sie nicht ihre Graduierung, sondern vielmehr ihre verfügbaren Fachkenntnisse in Anlehnung an die Lehrpläne zu den o.g. Berufsfachabschlüssen nachweisen. Die Lehrinhalte können Kandidaten den einschlägigen Informationen zum Golfbetriebswirt (DGV) auf der Ausbildungs-Informationsseite des DGV im Internet entnehmen.

Die Fachgespräche finden i.d.R. als Gruppengespräche vor den Mitgliedern des Graduierungsausschusses (die i.d.R. in den o.g. Berufsfachlehrgängen auch lehrend tätig sind) statt.

Gibt es noch Übergangsregeln?

Die Übergangsregelungen enden mit Ablauf der Graduierungsperiode 2012 und können somit letztmalig bis zum 31.5.2013 (Ende der Abgabefrist) in Anspruch genommen werden.

Somit ist es für GMVD-Mitglieder nur noch für die Graduierungsperiode 2012 möglich, sich auch ohne abgeschlossene Ausbildung zum Golfbetriebswirt (DGV) oder Golfbetriebsmanager (IST) einstufen zu lassen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass es nur noch jetzt möglich ist, Graduierungsstufen zu überspringen und gleich als CCM 3, CCM 2 oder CCM 1 eingestuft zu werden.

Ab der Graduierungsperiode 2013 werden die Teilnehmer mit der Einstufung CCM (cand) oder CCM 4 beginnen und müssen dann jede einzelne Stufe durchlaufen.

Kennt der GMVD die von mir besuchten Fortbildungen und Verbandsaktivitäten?

Auch die GMVD Geschäftsstelle versucht, immer wieder die Mitgliederbelastung zu minimieren und bietet deshalb für Sie einen neuen Service an:

Durch die Kooperation der meisten branchenbezogenen Bildungsanbieter mit dem GMVD Graduierungssystem (für Sie erkennbar am CCM Logo in der Seminarausschreibung des jeweiligen Anbieters) wird die Teilnahme an einer Fortbildung für Teilnehmer am Graduierungssystem auf Wunsch automatisch an die GMVD Geschäftsstelle übermittelt und dort zentral erfasst.

Sogenannte „Aktivitäts-Kontoauszüge“, die Ihre Aktivitäten in den Bereichen „Fortbildung“ sowie „Verbandsaktivität und Sonstiges“ ausweisen, werden Ihnen, ausschließlich als Teilnehmer am Graduierungssystem, von der Geschäftsstelle fortan einmal jährlich zur Verfügung gestellt und geben Ihnen den dort bereits registrierten Stand Ihrer Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten wieder.

Diese Bescheinigungen werden ohne zusätzliche Nachweise Ihrem Graduierungsantrag im Original angehängt und vom Graduierungsausschuss anerkannt. Aktuell werden Veranstaltungen rückwirkend bis zum 01.07.2009 geführt. Sollten auf dem Kontoauszug Veranstaltungen fehlen, können Sie diese selbstverständlich wie gewohnt mit einer Kopie Ihrer Teilnahmebestätigung im Rahmen des jeweiligen Verfahrens zur Anrechnung einreichen.

Golf Management Verband Deutschland e.V.  GMVD Marketing GmbH

Isarstraße 3 (Eingang Am Georgenstein)
82065 Baierbrunn-Buchenhain

Telefon: 089 / 99 01 76-30
E-Mail: info (at) gmvd.de 

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