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CCM Jahresinformation 2016
[SALUTATION1],

der Abgabetermin für die Antragsunterlagen zum Graduierungsjahrgang 2016 steht vor der Tür!  

Als Teilnehmer am GMVD-Graduierungssystem möchten wir Sie mit nachfolgendem Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen zu Ihrer Graduierung auf dem Laufenden halten:   

Abgabetermin für Graduierungsanträge zum Umstufungs- oder Aktualisierungsverfahren ist in diesem Jahr Montag, der 29. Februar 2016. Es zählt der Posteingang in der Geschäftsstelle.  
Die Geschäftsstelle und der Graduierungsausschuss stehen Ihnen wie immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.  
Mit freundlichen Grüßen  
 
Markus Erdmann
Vorsitzender des Graduierungsausschusses
1. Bericht zum Graduierungsjahr 2015
Zum Graduierungssystem sind für das abgelaufene Graduierungsjahr im Wesentlichen folgende Ereignisse bzw. Entwicklungen zu berichten:
a) Teilnehmer am CCM-Graduierungsjahrgang 2015
Vorstand und Graduierungsausschuss gratulieren insgesamt 23 Teilnehmern zur erfolgreichen Absolvierung ihrer Graduierungsverfahren: 

Die höchste Graduierung des Graduierungssystems erlangte im abgelaufenen Jahr:  
  • Hubert Oswald, CCM 1 (2015)  

Ihre Graduierung haben durch Umstufung auf eine höhere Stufe (Upgrade) weiterentwickelt:  
  • Holger Meyer, CCM 2 (2015)
  • Gürsel Pekdemir, CCM 3 (2015)
  • Nils Scheller, CCM 3 (2015)
  • Eva Zitzler, CCM 3 (2015)  

Ihre Graduierung bestätigt haben durch Aktualisierung der bestehenden Stufe (Update): 
  • Marc-Frederik Elsässer, CCM 4 (2015)
  • Markus Erdmann, CCM 1 (2015)
  • Nico Johannsen, CCM 1 (2015)
  • Henrike Kleyboldt, CCM 2 (2015)
  • Korbinian Kofler, CCM 2 (2015)
  • Ute Krink, CCM 4 (2015)
  • Matthias Nicolaus, CCM 1 (2015)
  • Marco Popp, CCM 2 (2015)
  • Horst Schubert, CCM 2 (2015)     

Erstmalig zum Graduierungssystem zugelassen wurden:  
  • Birte Johannsen, CCM 4 (2015)   
  • Birgit Kemnitz, CCM 4 (2015)
  • Dorit Stratmann, CCM 4 (2015)    
  • Christina Kraft, CCM (cand.)
  • Dorith Kujat, CCM (cand.)
  • Sandra Lampe, CCM (cand.)
  • Gary Oortwyn, CCM (cand.)
  • Simon Schnugge, CCM (cand.)
  • Tobias Venturini, CCM (cand.)    

Wir heißen die Neuzugänge herzlich willkommen und wünschen allen eine erfolgreiche CCM-Laufbahnentwicklung!  
Nicht erfolgreich abgeschlossen wurden in diesem Jahrgang zwei Graduierungsverfahren.  
b) Absolventen der qualifizierten Fachgespräche im Rahmen der ausgelaufenen Übergangsbedingungen
Anlässlich des 19. Fortbildungsseminars in Jakobsberg haben nachfolgende Teilnehmer im Rahmen der in 2013 ausgelaufenen Übergangsbedingungen am sogenannten „qualifizierten Fachgespräch“ mit dem Graduierungsausschuss teilgenommen und erfolgreich bestanden:

  • Herbert Fritzenwenger, CCM 4 (2013)
  • Sven Geissler, CCM 4 (2013)
  • Jochen Hornig, CCM 3 (2013)
  • Mark Niendorf, CCM 3 (2013)  

Der diesbezügliche Graduierungsvorbehalt hat sich damit erledigt und wird mit dem nächsten Graduierungsverfahren formell aufgehoben.
c) CCM-Öffentlichkeitsarbeit 2015
Die Berichterstattung zum Graduierungssystem und seinen Teilnehmern gehörte auch 2015 zu den zentralen Aufgaben. Folgende Themen wurden in den Ausgaben 1 bis 6 des "golfmanagers" behandelt:  

  • Zwischen Tradition und Moderne - Maria Bauer, CCM 4 (2013) ist auf Gut Minoritenhof Clubmanagerin mit Leib und Seele  
  • Hilfestellung bei wichtigen Sachfragen - Korbinian Kofler, Vizepräsident des GMVD und CCM 2 (2013), über das GMVD-Jahresthema "Vertrieb"
  • Echo aus der Golfszene - Stimmen zum DGV-Verbandstag  
  • Nach der Kampagne ist vor der Kampagne - CCMs über die DGV-Werbekampagne 2015 ... und was man im nächten Jahr besser machen kann
  • Zwei auf einen Streich - Von zwei Freundinnen, die auszogen, GMVD-Mitglied zu werden, um sich als Certified Club Manager (CCM) graduieren zu lassen
  • Mehr gemeinsame Angebote mit Blick auf die Zielgruppe - Klaus Dallmeyer über die Aus- und Weiterbildungssituation in der deutschen Golfbranche und die „gute Sache“ CCM
  • Rückblick in Sachen CCM - Doch nach der Graduierung ist vor der Graduierung
d) Graduierungsausschuss
Im Jahr 2016 ergibt sich eine personelle Veränderung im Graduierungsausschuss.

Der kaufmännische Vorstand des DGV, Klaus Dallmeyer, ging im November in den verdienten Ruhestand und verlässt damit auch gleichzeitig den Graduierungsausschuss. Klaus Dallmeyer ist Gründungsmitglied des verbandsübergreifend konzipierten Graduierungsausschusses und gehörte diesem Gremium seit 2008 als offizieller Vertreter des Deutschen Golf Verbandes an. Die Mitglieder im Graduierungsausschuss danken Herrn Dallmeyer als wichtigem Unterstützer und Mitdenker des Graduierungssystems für seine kontinuierliche, proaktive Mitarbeit und erinnern sich gerne an viele intensive, stets konstruktive und nicht selten auch persönlich bereichernde Diskussionsmomente bei der „Erforschung der konzeptionellen Systemgrenzen“ zurück.  
Klaus Dallmeyer über den CCM ...
Zum Nachfolger für den Sitz des DGV-Vertreters im Graduierungsausschuss wurde Ralf Berlin, beim DGV zuständig für Betriebswirtschaft und Managementfortbildung, berufen. Herr Berlin dürfte vielen GMVD-Mitgliedern durch die Ausbildungsgänge zum Golfsekretär / Golfassistenten und Golfbetriebswirt ein Begriff sein. Vorstand und Graduierungsausschuss freuen sich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem DGV durch Ralf Berlin und sind zuversichtlich, die erfolgreiche Arbeit des Graduierungsausschusses kontinuierlich fortsetzen zu können.
2) Graduierungsordnung
Für die bevorstehende Graduierungsperiode erfolgte erneut eine Anpassung/Ergänzung der Graduierungsordnung.  

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich kein größerer Anpassungsbedarf ergab, sodass es im Wesentlichen bei den bisherigen Regelungen belassen werden konnte, d.h.: 

  • Aus der Praxiserfahrung der abgelaufenen Graduierungsperiode wurden wiederum einige zumeist klarstellende Überarbeitungen der Graduierungsordnung vorgenommen
  • Das Bewertungsverzeichnis wurde um wenige neue Veranstaltungstypen ergänzt  
Es würde den Umfang dieser Publikation sprengen, alle Details im Einzelnen anzusprechen und zu erläutern. Wenn Sie sich über alle Änderungen informieren wollen, empfehlen wir Ihnen deshalb die Graduierungsordnung und das zugehörige Bewertungsverzeichnis am besten vollständig zu lesen. Hier geht es zur Graduierungsordnung 2016 ...

Auf die bedeutendsten Änderungen/Ergänzungen soll im Nachfolgenden kurz eingegangen werden:
Qualifikation und Berufserfahrung

Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer ISO 14001 zertifizierten Anlage

Globalisierungseinflüsse machen auch vor dem GMVD-Graduierungssystem nicht halt. Während in Deutschland das DGV-Umweltschutz-Managementsystem „Golf und Natur“ führend ist, greifen ausländische Golfanlagen, zumeist in Ermangelung entsprechender Alternativen, auf das international normierte Umweltmanagementsystem ISO 14001 zurück. Hierzu ist festzustellen, dass auch „Golf und Natur“ in der höchsten Stufe in Teilen mit ISO 14001 korrespondiert. Insbesondere um im Ausland tätigen Berufsangehörigen die Anrechnung der Berufserfahrung im Umgang mit diesem weltweit renommierten QM-System im Graduierungssystem nicht zu verwehren, wurde nunmehr auch die Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer ISO 14001 zertifizierten Anlage in das Bewertungsverzeichnis mit aufgenommen.   Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter der Reg.Nr.06513.

Berufstätigkeit als Clubmanager auf mehreren Golfanlagen gleichzeitig (Reg. Nr. 06506 Anlage 1 Zur GrO)

Als Klassifizierungskonzept für professionell und hauptamtlich tätige Berufsangehörige im Golfanlagenmanagement hatte sich der Graduierungsausschuss in der Vergangenheit immer wieder mit Sonderfallanträgen von - für mehrere Golfanlagen gleichzeitig - verantwortlichen Clubmanagern /  Geschäftsführern zu beschäftigen. Es stellten sich z.B. die Fragen:  
  • Wie sollten Verantwortlichkeiten als Clubmanager / Geschäftsführer für mehrere Golfanlagen (bei nahezu gleichbleibender Arbeitszeit) bewertet werden?  
  • Wie entwickelt sich der Qualifikationszuwachs eines Clubmanagers mit der Verantwortlichkeit für einige wenige (z. B. 2) Golfanlagen im Vergleich zu einer größeren Zahl an Golfanlagen (z. B. 6 bis 10 Golfanlagen)?  
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Bewertung von Golfanlagen die ihrerseits wiederum Mehrfachqualifikationen mit sich bringen (z.B. Clubmanager von mehreren Golf und Natur zertifizierten 18-Loch Golfanlagen)?  
Mit der Graduierungsordnung 2016 wird diese nicht ganz einfach zu lösende Frage aus der Sphäre des Sonderfalls im Interesse der seit Beginn an kultivierten Systemtransparenz zum Regelfall erhoben.   Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter der Reg.Nr. 06506.

Neue Ausdifferenzierung der Berufstätigkeit als Clubmanager auf Golfanlagen als Austragungsort besonders bedeutender Turnierveranstaltungen (Reg. Nr. 06528-06530 Anlage 1 Zur GrO)

Bei der Interpretation des bisherigen Tätigkeitsmerkmals „Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer Golfanlage als Austragungsort bedeutenderer Turniere“, Reg. Nr. 06529 f., kam es immer wieder zu Abgrenzungsproblemen; auch wurde dem Erfahrungszuwachs des Clubmanagers durch die Involvierung in die Austragung bedeutender Amateurtermine nicht befriedigend Rechnung getragen. Als Konsequenz wurde die Bewertung des Turniermanagements bedeutenderer Wettkampfveranstaltungen insgesamt überarbeitet und im Ergebnis unter jetzt gleich in drei Tätigkeitsmerkmale neu ausdifferenziert. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter den Reg. Nrn. 06528 bis 06530.

Volle Übertragbarkeit erlangter Punktzahlen bei Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten für 24 Monatsaktualisierer (§2 Abs. 6 c GrO)

Mit der Graduierungsordnung 2016 gilt, dass eine einheitliche Durchschnittspunktzahl von zwölf Punkten pro Jahr in den Bereichen "Fortbildung" sowie "GMVD Verbandsaktivität" zu erbringen ist, wobei regulär eine volle Übertragung von Punktguthaben auf Folgeperioden erfolgt.
Fortbildung und / oder GMVD-Verbandsaktivität

Arbeitsplatzwechsel als anerkannter besonderer Verhinderungsgrund bei der Erbringung von Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten (§2 Abs. 6 c GrO)

Aus der Erfahrung mit den bisher abgewickelten Graduierungsverfahren zeigt sich, dass sich nicht wenige CCM-Teilnehmer beim Wechsel des Arbeitsplatzes aufgrund von erhöhten Präsensanforderungen am neuen Arbeitsplatz schwer tun, im Jahr der Einarbeitung die nach der GrO geforderten Fortbildungs- und Verbandsaktivtäten zu erbringen. Als Konsequenz wurde in §2 Abs. 6 c GrO ein weiterer anerkennbarer Hinderungsgrund eingeführt, der den Graduierungsausschuss berechtigt „auf den Nachweis der geforderten zeitraumbezogenen Punktzahlen zu verzichten und angemessene Ersatzmaßnahmen festzulegen“. ACHTUNG: Zeiten der Beschäftigungslosigkeit im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels erfordern erhöhte Fortbildungsaktivitäten und werden gerade nicht als Verhinderungsgrund anerkannt. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Wortlaut zu §2 Abs. 6 c GrO.

Besondere Unterstützung bei der Durchführung von GMVD-Veranstaltungen

Die Durchführung von GMVD-Veranstaltungen auf Golfanlagen, insbesondere von GMVD-Mitgliedern, gehört zum Herzstück einer vitalen GMVD-Verbands-Veranstaltungskultur. Die Berufskollegen der gastgebenden Golfanlagen müssen sich im Vorfeld mit vielfältigen Fragen beschäftigen, angefangen mit der Abstimmung des Events mit Clubverantwortlichen, über den Kontakt mit den Regionalkreisleitern als Veranstalter bis hin zum organisatorischen Support am Veranstaltungstag. Als Konsequenz wurde unter Reg. Nr. 08960 ein weiteres Tätigkeitsmerkmal eingeführt, um CCM-Teilnehmer für ihr erfolgtes Engagement zumindest ideell (ausschließlich mit Verbandspunkten) zu honorieren und gleichzeitig für ihre weitere Unterstützung im Verbandsinteresse zu motivieren. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter den Reg. Nrn. 08960.

Anpassung/Ergänzung des Bewertungsverzeichnisses zum Graduierungssystem an das Angebot auf dem Aus- und Weiterbildungsmarkt

Mit der Graduierungsordnung 2016  wurden im Bewertungsverzeichnis im Wesentlichen folgende Ergänzungen /Änderungen festgelegt die teilweise zuvor bereits angesprochen wurden. Siehe Graduierungsordnung 2016 ...
3) Graduierung 2016
Die nächste Graduierung steht bereits vor der Tür. Denn der 29. Feburar 2016 ist der Stichtag für den Eingang der Graduierungsunterlagen in der GMVD-Geschäftsstelle. Nützliche Information rund um Ihre Graduierung haben wir Ihnen bereits zusammengefasst.
CCM Aktivitätsauszüge

Die CCM-Aktivitätsauszüge gehen Ihnen in diesen Tagen zu. Bitte überprüfen Sie die CCM-Aktivitätsauszüge bis zum 30.01.2016 insbesondere auf Vollständigkeit, damit Ihnen nicht wertvolle Punkte verloren gehen! Danach wird der Jahrgang abgeschlossen, sodass jeder weitere Korrekturbedarf von Ihnen anhand anderer Nachweise geleistet werden muss.    

Veranstaltungsverzeichnis

Zur zusätzlichen Orientierung werden die konkreten Veranstaltungspunktbewertungen (für GMVD registrierte Veranstaltungen) auf der CCM-Homepage im Überblick veröffentlicht. So ist zusätzlich zu den CCM-Stempel-Angaben am Fuß jeder Einladung öffentlich ersichtlich, welche Veranstaltungen in welchem Umfang mit Fortbildungspunkten und/oder Verbandsaktivitätspunkten honoriert werden.  

Hier geht es zum Veranstaltungsverzeichnis ... (Link setzen)

Graduierungsantrag

Graduiertenverzeichnis

Im Rahmen der Porträtierungsfunktion zum Graduiertenverzeichnis können Sie sich in eigener redaktioneller Verantwortung darstellen. Bitte prüfen Sie unabhängig von einer diesjährigen Teilnahme an einem Graduierungsverfahren die von Ihnen eingestellten Informationen insbesondere auf Aktualität und Richtigkeit! Wir bitten um Verständnis, dass die Geschäftsstelle Änderungen hierzu zwar jederzeit, aber nur in schriftlich bestätigter Form zur weiteren Veranlassung entgegennehmen darf.  
  Einsendeschluss Graduierungsanträge 2016  

Montag, der 29. Februar 2016 (Posteingang)  

Beratung  

Für Rückfragen stehen Ihnen wie bisher die Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder die Mitglieder des Graduierungsausschusses im Rahmen eigens anberaumter Hotline-Termine zur Verfügung. Bitte reservieren Sie sich bei Bedarf rechtzeitig einen Gesprächstermin.
Golf Management Verband Deutschland e.V. / GMVD Marketing GmbH
House of Golf
Infanteriestraße 19 / Geb. 4a
80797 München

Tel. 089 / 99 01 76-30
Fax 089 / 99 01 76-34
info@gmvd.de
www.gmvd-ccm.de

Design GKMB GmbH
Ein Angebot des GMVD
CCM Jahresinformation 2016
Präsident: Detlef Hennings
Geschäftsführer: Andreas Dorsch
Vereinsregister AG München: VR 201136

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