Informationen zur Überarbeitung der Graduierungsordnung 2022

Rückwirkend betrachtet kann zunächst festgestellt werden, dass die in der Vergangenheit seit der Einführung des Graduierungssystems vom Graduierungsausschuss angestoßenen Reformen zur Flexibilisierung der unveränderten Anforderungen bei Fortbildung und Verbandsaktivität (jeweils 12 Punkte p.a.) sich zwischenzeitlich allesamt, wenn auch im unterschiedlichen Ausmaß positiv auswirken:

Der weitaus überwiegende Anteil der Teilnehmer profitiert von der Berechnung der Punktzahlen als arithmetischem Mittelwert über die seit der letzten Graduierung vergangenen Jahre und muss nicht, wie anfangs, genau 12 Punkte in einem bestimmten Kalenderjahr erbringen.

Besonders Aktive in Fortbildung und Verbandsaktivität schieben, mittlerweile aufgrund der ebenfalls vor geraumer Zeit eingeführten Vortragsfähigkeit von Überschusspunkten in die nächste Graduierungsperiode ein dreistelliges Punktekonto vor sich her.

Durch die in 2021 neu eingeführte reguläre Anrechnung von Verhinderungsgründen bei z.B. Arbeitsplatzwechsel, Intensivfortbildungen oder Krankheit haben sich nicht wenige Teilnehmer wesentlich leichter getan, die gesetzten Punkteziele in Fortbildung und Verbandsaktivität gerechtfertigterweise auch zu erreichen.

Schließlich hilft  die in 2020 eingeführte Möglichkeit einer Teilaktualisierung insbesondere bei solchen Graduierten, die sich längere Zeit nicht um eine Rezertifizierung gekümmert haben, das Schlimmste zu verhindern: Die Anforderungen in Fortbildung und Verbandsaktivität können nach und nach erfüllt werden, freilich um den Preis, dass immer nur auf das Jahr aktualisiert wird, für das auch die Punkte ausreichen. Zumindest kann so oftmals eine Herabstufung bzw. Verlust der Graduierung vermieden werden.

Welche neuen Regelungen und Bewertungsmerkmale gibt es?

I Zulassung

Geänderte Zulassungsvoraussetzungen zur Einstiegsstufe CCM 4Die Zulassung zum CCM 4 (0000) ist grundsätzlich geregelt in § 2 GrO. Die Zulassungsbedingungen sollen gewährleisten, dass alle Graduierten in der Einstiegsstufe 4 berufsfachlich in Theorie und Praxis angemessen vorqualifiziert sind. Dies geschieht über den Nachweis:

  • Eines erfolgreichen Abschlusses zum Golfbetriebswirt (DGV)

Oder

  • Einen erfolgreichen Abschlusses zum Golfbetriebsmanager (IST)

Oder

  • Einen erfolgreichen Abschlusses zu einem kaufmännisch geprägten Hochschulstudium


Neu ist, dass künftig auf die 30-Punkte-Grenze beim Ein-/Umstieg verzichtet wird und einheitlich eine Berufspraxis ...

  • von 24 Monaten als Clubmanager

Oder

  • 48 Monaten im Clubmanagement

erfüllt sein muss.

Für Absolventen zum Golfbetriebswirt (DGV) bedeutet dies bei Teilnahme am CCM die automatische Zulassung zum CCM 4 (0000), da die Zulassungsvoraussetzungen zum Golfbetriebswirt (DGV) die vorgeschalteten Ausbildungen zum Golfsekretär bzw. Golfbetriebsassistent beinhalten und somit die nach CCM erforderlichen Praxiserfahrungszeiten zusätzlich erfüllt werden.

II Qualifikation:

 „Erste Hilfe“-Kurs wird künftig nur als „Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer“ anerkannt.

III Fortbildung und GMVD Verbandsaktivität

1. Corona-Bonus


Die für die abgelaufene Saison pauschal zuerkannten neun Corona-Bonuspunkte haben sich vom Konzept her für das erste volle Corona-Jahr bewährt. Viele Teilnehmer haben die geforderten 12 Punkte auf Anhieb erfüllt, nicht wenige Graduierte haben sogar die pauschal zuerkannten neun Punkte dazu genutzt, um zusammengenommen mit dem ganzjährig hochattraktiv gestalteten GMVD-Webinar-Programm das 12- Punkte-Soll überzuerfüllen. So entstand für diesen Personenkreis ein Punktepolster, das z.B. mit punkteschwächeren Jahren in der Vergangenheit willkommen verrechnet werden konnte.

Aufgrund der durch die Pandemie bedingt absehbar weiterhin stark eingeschränkten Möglichkeiten im Seminar- und Networkingbereich, hat der Graduierungsausschuss beschlossen die Corona-Bonuspunkte auch für 2022 zu gewähren, allerdings nun bis auf Weiteres im verringerten Umfang von lediglich sechs Punkten.

Es bleibt also bei dem nach der Graduierungsordnung festgeschriebenen 12-Punkte- SOLL/Jahr, buchungstechnisch bekommen alle Graduierten aber automatisch für das Kalenderjahr 2022 eine Corona-Punktgutschrift in den Wertungen Fortbildung und GMVD-Verbandsaktivität von jeweils mindestens sechs Punkten angerechnet. Ggf. wird der Graduierungsausschuss im Sommer bei Bedarf weitere Maßnahmen bekannt geben.

2. Der Online-Golfkongress wird als entgeltliche Veranstaltung gewertet

Um Teilnehmern am Graduierungssystem die Möglichkeit zu bieten, unter pandemischen Bedingungen ihre geforderten Punkte zu erarbeiten, wurde weiterhin beschlossen die Punktegrenze von drei Punkten für die Teilnahme an unentgeltlichen E-Learning-Maßnahmen ausschließlich für den GMVD-Online Golfkongress und befristet für das Jahr 2022 aufzuheben. Sollte es im Herbst 2022 also einen Online-Kongress vom GMVD geben (müssen), könnten durch die komplette Teilnahme daran maximal sechs Punkte erwirkt werden.

3. "Erste Hilfe"-Kurs wird künftig nur als "Auffrischungskurs zum betrieblichen Ersthelfer" anerkannt.

4. Spezifizierung der Punkteanrechnung bei Befreiungstatbeständen

Klarstellend wurde nochmals deutlicher dokumentiert:

  • Für welche Zeiträume innerhalb eines Graduierungszeitraums Befreiungspunkte in welchem Umfang erwirkt werden können
  • Dass Befreiungspunkte jeweils auf vorhandene Punkte eines Jahres „angerechnet" werden

Kommt ein Befreiungsgrund im Bereich Fortbildung zum Tragen, gilt dieser oftmals gleichzeitig auch für die Wertung unter GMVD-Verbandsaktivität sinngemäß.

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