Aktueller Handlungsbedarf – Aktualisierung („Update“) oder Umstufung („Upgrade“)?

a) Der Regelfall: Aktualisierung Ihrer bereits bestehenden Graduierung

Nach den Graduierungsbedingungen sollten Sie regelmäßig, d.h. in der Regel alle zwei Jahre nachweisen, dass Sie sich im Rahmen der Forderung nach „lebenslangem Lernen“ im ausreichenden Umfang beruflich weitergebildet haben.

Diesen Nachweis führen Sie im Rahmen eines sogenannten Aktualisierungsverfahrens, indem Sie für die letzten 24 Monate (aktuell also für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021) die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen im Wert von mindestens 24 Punkten jeweils in den Bereichen

  • Fortbildung sowie
  • GMVD-Verbandsaktivität und Sonstiges

zusammenzutragen und nachweisen.

Bei länger als 24 Monate andauernden Betrachtungszeiträumen (maximal bis zu 72 Monaten) gilt die Regelung sinngemäß, indem Sie durchschnittlich 12 Punkte/Jahr nachweisen.

Einen Formularsatz zum Aktualisierungsverfahren finden Sie unter www.gmvd-ccm.de/ccm/formularsaetze.html.

b) Der Karrierefall: Umstufung in die nächsthöhere Graduierung

Die Graduierungsbedingungen sehen in diesem Fall vor, dass Sie den Qualitätszuwachs zu Ihrer bisher erworbenen Graduierungsstufe belegen, indem Sie u.a. zusätzlich zu den zuvor genannten Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten für die beantragte Graduierungsstufe

  • sowohl die erforderliche Punktzahl im Qualifikationsbereich
  • als auch die erforderlichen Berufsfacherfahrungszeiten

der nächsthöheren Graduierungsstufe nachweisen.

Den entsprechenden Nachweis hierzu können Sie im Rahmen des Umstufungsverfahrens erbringen, indem Sie unter Zuhilfenahme der vorgesehenen Formulare sowie mit geeigneten Belegen die Erfüllung der ausgeschriebenen Bedingungen nachweisen.

Die für eine Graduierungsstufe erforderlichen Qualifikationspunktzahlen und Berufsfacherfahrungszeiten entnehmen Sie bitte § 2 GrO, einsehbar auf der Homepage unter www.gmvd-ccm.de/ccm/graduierungsbedingungen.html.

In beiden Fällen erhalten Sie den gewohnt ausführlichen Graduierungsnachweis, außerdem wird der Qualitätserhalt Ihrer Graduierungsstufe bzw. die Umstufung im Graduiertenverzeichnis öffentlich ausgewiesen.

Einen Formularsatz zum Umstufungsverfahren finden Sie unter www.gmvd-ccm.de/ccm/formularsaetze.html.

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