Erläuterungen zu den CCM-Stufen
Im Rahmen des Graduierungsverfahrens soll der Teilnehmer nach Maßgabe der jeweils festgelegten und gültigen Graduierungsbedingungen nachweisen,
- inwieweit er ein bestimmtes, berufsfachliches Qualifikationsniveau im Golfbetriebsmanagement erfüllt,
- inwieweit er durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen sein einmal erworbenes Qualifikationsniveau kontinuierlich aktualisiert und ausbaut und,
- inwieweit er durch die kontinuierliche Teilnahme an Verbandsaktivitäten die Anforderungen an eine Führungspersönlichkeit im Sinne des “Netzwerkgedankens“ erfüllt.
Um die Qualifikation hinter der Berufsbezeichnung des Clubmanagers differenziert zu erfassen, unterteilt das GMVD-Graduierungssystem den „Clubmanager“-Begriff in insgesamt fünf Graduierungsstufen:
Level | Berufserfahrung | Beispielhafte Karrierestufe |
CCM 1 (Jahr) | mind. 16 Jahre | Führungskraft im Clubmanagement mit Organhaftung (z.B. GmbH-Geschäftsführer) |
CCM 2 (Jahr) | mind. 12 Jahre | Führungskraft im Clubmanagement mit Führungskompetenz |
CCM 3 (Jahr) | mind. 8 Jahre | Verwaltungsfachkraft mit Führungskompetenz im Clubmanagement |
CCM 4 (Jahr) | mind. 4 Jahre | Verwaltungsfachkraft im Clubmanagement |
CCM (cand.) | Mitglieder, die am Graduierungssystem teilnehmen und die Zulassungsbedingungen (noch) nicht erfüllen |
Die Teilnahme am GMVD-Graduierungssystem ist grundsätzlich freiwillig. Als eingeschriebener Teilnehmer unterliegt der Graduierte den Bestimmungen der jeweils aktuellen Graduierungsordnung und damit insbesondere ihren Ansprüchen an größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Graduierung durch die Öffentlichkeit.
Die Graduierungsordnung, und insbesondere die Zugangsvoraussetzungen und Bewertungsmaßstäbe für die hier registrierten Qualifikationsmerkmale sind ebenso wie die Namen und Graduierungsstufen der Graduierten in der jeweils gültigen Fassung bzw. Graduierung unter www.gmvd-ccm.de uneingeschränkt öffentlich einsehbar.