2021
Jahresinformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Corona ist im vergangenen Jahr auch am GMVD-Graduierungssystem nicht spurlos vorübergegangen: Zahlreiche Teilnehmer haben 2020 die zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit dazu genutzt, sich Gedanken über ihre Laufbahn und den Stand ihrer Graduierung zu machen und entsprechend zahlreich am Graduierungsverfahren teilgenommen.
WICHTIG für Sie: Auch der Graduierungsausschuss war gefordert zu überlegen, wie sich die zahlreich ausgefallenen Seminarveranstaltungen auf die im Graduierungssystem festgelegten Anforderungen auswirken und hat hierzu besondere, coronabegründete Sonderbedingungen für 2020 und 2021 erlassen:
Aufgrund der Corona-bedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten im Seminar- und Networkingbereich hat der Graduierungsausschuss beschlossen, die Anforderungen an die Wertungen für GMVD-Fortbildung sowie -Verbandsaktivität um bis zu 75 % zu senken. Zwar bleibt es bei den nach der Graduierungsordnung festgeschriebenen zwölf Punkten/Jahr, buchungstechnisch erhalten alle Teilnehmer an Graduierungsverfahren aber automatisch für die Kalenderjahre 2020 + 2021 eine Corona-Punktgutschrift in beiden Wertungen von jeweils bis zu neun Punkten, sodass für die besagten Jahre jeweils nur drei Punkte pro Jahr und Wertung als Mindestumfang zu erbringen sind.
Die Anfragen, die uns allein in den ersten Tagen des neuen Jahres 2021 bereits erreicht haben deuten darauf hin, dass auch dieses Jahr wieder nicht wenige Teilnehmer die Lockdown Zeit dazu nutzen werden, um bei ihrer Graduierung über ein "Update" oder sogar ein "Upgrade" nachzudenken.
Dies gilt umso mehr, als es sich zwischenzeitlich etwas herumgesprochen hat, dass nach und nach die erste hauptamtliche Generation an Clubmanaqern und Geschäftsführern vermehrt in den Ruhestand eintritt und deren Positionen in der nächsten Zeit neu besetzt werden müssen. Da gilt es insbesondere bei karriereorientierten Teilnehmern, auch die Optimierung der Graduierung voranzutreiben, um sich rechtzeitig optimal am Arbeitsmarkt zu positionieren.
Als Teilnehmer am GMVD-Graduierungssystem möchten wir Sie hierbei unterstützen und Sie mit der vorliegenden Jahresinformation über die neuesten Entwicklungen und Fragestellungen rund um das Thema CCM auf dem Laufenden halten.
Fristverlängernde Teilaktualisierung und Einsendeschluss
Sollten Sie längere Zeit nicht aktualisiert oder umgestuft haben und befürchten vielleicht nicht in allen Wertungen eine ausreichende Punktzahl nachweisen zu können, nutzen Sie unbedingt zum Erhalt Ihrer Graduierung die fristverlängernde Möglichkeit einer Teilaktualisierung. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Abgabetermin für Graduierungsanträge zum Umstufungs- oder Aktualisierungsverfahren ist in diesem Jahr Mittwoch, der 31. März 2021.
Die Geschäftsstelle und der Graduierungsausschuss stehen Ihnen bei der Erstellung der Anträge wie immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Freundliche Grüße
Korbinian Kofler
Vorsitzender des Graduierungsausschusses
Themenübersicht
Die nachfolgenden Informationen sollen wie oben bereits angesprochen Ihnen als Teilnehmer am Graduierungssystem einen Überblick zum aktuellen Stand und den wesentlichen Entwicklungen im GMVD-Graduierungssystem geben.
Im Einzelnen wollen wir Sie über folgende Punkte auf dem Laufenden halten:
1. Informationen zum abgelaufenen Graduierungsjahr 2020
- Vorstellung der Teilnehmer des abgelaufenen CCM-Graduierungsjahrgangs
- Offenlegung der Bewertung von GMVD-Fortbildungen und GMVD-Verbandsaktivitäten - Wie viele Punkte gab's wofür?
- Rückblick auf die CCM-Öffentlichkeitsarbeit
- Erläuterungen zur Arbeit des Graduierungsausschusses
2. Informationen zur Überarbeitung der Graduierungsordnung 2021
- Welche neuen Regelungen und Bewertungsmerkmale gibt es?
3. Praxisinformationen zum laufenden Graduierungsjahr 2021
- Was muss ich beachten und tun, wenn ich mich in 2021 umstufen oder aktualisieren lassen will?
Hinweis für langjährige CCM-Teilnehmer:
Diejenigen von Ihnen, die schon etwas länger dabei sind, bitten wir dabei um Verständnis für die Ausführlichkeit unserer Darstellung, da wir mit diesem Newsletter gleichermaßen auch die jährlich zu uns stoßenden Neueinsteiger informieren wollen.
Insbesondere den „alten Hasen“ möchten wir die Erläuterungen zu den Änderungen der Graduierungsordnung, inklusive Bewertungsverzeichnis, besonders ans Herz legen. Bitte bedenken Sie: Durch neue Regelungen können Sie vielleicht auch dann noch rückwirkend profitieren, wenn Ihr Einstufungs- oder letztes Umstufungsverfahren schon etwas länger her ist.
1. Informationen zum abgelaufenen Graduierungsjahr 2020
Für das soeben abgelaufene Graduierungsjahr sind im Wesentlichen folgende Ereignisse bzw. Entwicklungen zu berichten:
Vorstellung der Teilnehmer des abgelaufenen CCM-Graduierungsjahrgangs
Der GMVD gratuliert insgesamt 18 Teilnehmern zur erfolgreichen Absolvierung ihrer Graduierungsverfahren im Jahr 2020.
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Offenlegung der Bewertung von GMVD-Fortbildungen und GMVD-Verbandsaktivitäten - Wie viele Punkte gab's wofür?
Die Punktbewertungen von uns bekannten Fortbildungsveranstaltungen und Verbandstreffen wird regelmäßig durch den sogenannten CCM-Stempel auf der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.
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Rückblick auf die CCM-Öffentlichkeitsarbeit
Die Berichterstattung zu Teilnehmern des Graduierungssystems wurde auch 2020 kontinuierlich fortgesetzt. Der in den letzten Jahren mit den Porträts eingeschlagene Weg einer verstärkten golffachlichen Auseinandersetzung wurde weiter ausgebaut.
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Erläuterungen zur Arbeit des Graduierungsausschusses
GMVD-Präsident Korbinian Kofler leitete als Vorsitzender das Team des Graduierungsausschusses um Matthias Nicolaus, Wolfgang Klingenberg und Ralf Berlin, Letzterer als Vertreter des Deutschen Golf Verband e.V. mit ständigem Sitz im Graduierungsausschuss. Im Tagesgeschäft besonders gefordert waren die Mitglieder des Graduierungsausschusses durch den Fortgang von Frau Dr. Johanna Damm und die damit verbundene Eingewöhnung drei neuer Mitarbeiter in der GMVD-Geschäftsstelle bezüglich des Umgangs mit dem Graduierungssystem. Inhaltlich beschäftigte sich der Graduierungsausschuss insbesondere mit der Anpassung des Graduierungssystems an die Herausforderung der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt in der strategischen Arbeit bildete die Prüfung von verschiedenen Reformierungsansätzen sowie Konzepten zu einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit. Die Abstimmungsgespräche erfolgten nicht zuletzt aus Pandemie-Gründen erneut in Form von zahlreichen, ausgiebigen Telefonkonferenzen.
2. Informationen zur Überarbeitung der Graduierungsordnung 2021
Welche neuen Regelungen und Bewertungsmerkmale gibt es?
Für die bevorstehende Graduierungsperiode erfolgten wiederum einige kleinere Anpassungen und Ergänzungen in der Graduierungsordnung (z.B. Einreichung digitalisierter Unterlagen, Anpassung der Gebühren etc.). Sie ergaben sich aus der Praxiserfahrung und dienen im Wesentlichen der Klarstellung.
- Graduierungsverfahren Weiterlesen
Es würde den Umfang dieser Publikation sprengen, alle Details im Einzelnen anzusprechen und zu erläutern. Wenn Sie sich über alle Änderungen informieren wollen, empfehlen wir Ihnen deshalb die Graduierungsordnung und das zugehörige Bewertungsverzeichnis vollständig zu lesen. Hier geht es zur Graduierungsordnung 2021 ...
3. Praxisinformationen zum laufenden Graduierungsjahr 2021
Was muss ich beachten und tun, wenn ich mich in 2021 umstufen oder aktualisieren lassen will?
Die nächste Graduierung steht bereits vor der Tür. Denn der Mittwoch, der 31. März 2021, ist der Stichtag für den Eingang der Graduierungsunterlagen in der GMVD-Geschäftsstelle. Nützliche Information rund um Ihre Graduierung haben wir Ihnen bereits zusammengefasst.
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Unser Service für Sie: FAQ & Hotline
Für Fragen vor und während des Graduierungsverfahrens stehen die Geschäftsstelle im Allgemeinen und die Mitglieder des Graduierungsausschusses im Speziellen, letztere im Rahmen besonderer Hotline-Termine, zur Verfügung.
Bitte reservieren Sie rechtzeitig bei Bedarf einen der begehrten Termine bei der Geschäftsstelle!
Hilfreich kann auch die Lektüre unserer ausführlich aufbereiteten Internetseite im Bereich FAQ sein.
Gerne steht Ihnen wie immer auch die Geschäftsstelle mit Rat & Tat zur Seite.