3. Praxisinformationen zum laufenden Graduierungsjahr 2019
Die nächste Graduierung steht bereits vor der Tür. Denn der 30. April 2019 ist der Stichtag für den Eingang der Graduierungsunterlagen in der GMVD-Geschäftsstelle. Nützliche Information rund um Ihre Graduierung haben wir Ihnen bereits zusammengefasst.
CCM-Aktivitätsauszüge (bitte bis 31. März 2019 prüfen)
Die CCM-Aktivitätsauszüge sind Ihnen vor kurzem zugeschickt worden, sofern Sie an einer vom GMVD organisierten Veranstaltung teilgenommen haben. Bitte überprüfen Sie die CCM-Aktivitätsauszüge bis zum 31. März 2019 insbesondere auf Vollständigkeit, damit Ihnen nicht wertvolle Punkte verloren gehen! Danach wird der Jahrgang von der Geschäftsstelle abgeschlossen, sodass jeder weitere Korrekturbedarf von Ihnen anhand anderer Nachweise geleistet werden muss.
Veranstaltungsverzeichnis
Wie bereits weiter oben erwähnt werden zu Ihrer zusätzlichen Orientierung die konkreten Veranstaltungspunktbewertungen (für GMVD registrierte Veranstaltungen) auf der CCM-Homepage im Überblick veröffentlicht. Zur Veranstaltungsübersicht geht es hier ...
Graduierungsantrag
Aktueller Handlungsbedarf - Aktualisierung oder Umstufung? Weiterlesen ...
In vier Schritten zum fertigen Graduierungsantrag Weiterlesen ...
Graduiertenverzeichnis (bitte prüfen)
Im Graduiertenverzeichnis können Sie Ihr Porträt in eigener redaktioneller Verantwortung darstellen. Bitte prüfen Sie unabhängig von einer diesjährigen Teilnahme an einem Graduierungsverfahren die von Ihnen eingestellten Informationen insbesondere auf Aktualität und Richtigkeit! Wir bitten um Verständnis, dass die Geschäftsstelle Änderungen hierzu zwar jederzeit, aber nur in schriftlich bestätigter Form zur weiteren Veranlassung entgegennehmen darf. Zum Graduiertenverzeichnis geht es hier ...
Einsendeschluss der Graduierungsanträge 2019
Dienstag, der 30. April 2019 (Posteingang)
ACHTUNG: Wichtige Information wegen Ablauf der 6-Jahresfrist!
a) Verlust der Graduierung/Rückstufung droht!
Bei Teilnehmern in den Stufen CCM 4 bis CCM 1, die bisher weder umgestuft noch aktualisiert haben besteht seit der Graduierungsordnung 2013 letztmalig bis zum 31.12.2019 die Möglichkeit, die bestehende Graduierungsstufe zu erhalten. Teilnehmer, die bis zum Ablauf des Jahres 2019 ( z.B. im Rahmen der neu geschaffenen Teilaktualisierung) nicht mindestens im Umfang von jeweils 12 Punkten Veranstaltungen in Fortbildung und Verbandsaktivität besucht und im Aktualisierungsverfahren 2020 erfolgreich haben bestätigen lassen, müssen dann rückwirkend zum 01.01.2020 mit einer Rückstufung („Downgrade“) rechnen.
Achtung: Sollten Sie zu dem Personenkreis gehören, der in den letzten sechs Jahren nicht aktualisiert oder umgestuft hat, empfehlen wir Ihnen dringend zum Erhalt Ihrer Graduierung/Graduierungsstufe von der seit diesem Jahr neu geschaffenen Möglichkeit der Teilaktualisierung Gebrauch zu machen.
b) Auslauf der Teilnahme am Graduierungssystem für CCM cand.
Bei Teilnehmern in der Stufe CCM cand., die bisher die Ernsthaftigkeit ihrer Graduierungsabsicht z.B. durch erfolgreiche Teilnahme an einem Graduierungsverfahren nicht nachgewiesen haben, besteht nach der Graduierungsordnung 2013 während des kommenden Graduierungsjahrs 2019, also bis zum 31.12.2019, letztmalig die Möglichkeit, als CCM cand. im Graduierungssystem registriert zu bleiben und damit als berechtigte Träger dieser Berufsbezeichnung zu gelten. Für alle diejenigen, die bis zum Ablauf des Jahres 2019 nicht mindestens im Umfang von jeweils 12 Punkten Veranstaltungen in Fortbildung sowie in Verbandsaktivität besucht und im Aktualisierungs-/Umstufungsverfahren 2020 erfolgreich haben bestätigen lassen, droht die Graduierung als CCM cand. rückwirkend zum 01.01.2020 endgültig auszulaufen.
Beratung
Für Rückfragen stehen Ihnen wie bisher die Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder die Mitglieder des Graduierungsausschuss im Rahmen eigens anberaumter Hotline-Termine zur Verfügung. Bitte reservieren Sie sich bei Bedarf rechtzeitig einen Gesprächstermin.