Graduierungsverfahren
Auch das Graduierungssystem zum CCM wird die Entwicklung der zunehmenden Digitalisierung in Zukunft im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten aufgreifen. In einem ersten Schritt wird von den CCM-Teilnehmern künftig erwartet, dass sie ihre Graduierungsunterlagen (in einer Übergangsphase) sowohl in Papierform als auch als identische digitale Datei einreichen.
§4 Abs. 9 der GrO 2018 lautet entsprechend:
(1) Sämtliche Antragsunterlagen sind zum jeweils festgesetzten Einsendetermin als unterzeichnete pdf-Datei bei der Geschäftsstelle des GMVD per E-Mail an info@gmvd.de fristwahrend einzureichen. Zusätzlich ist ein kompletter Antrag mit Anlagen in zweifacher Ausfertigung (Orginal +Kopie) per Post an die Geschäftsstelle zu senden. Einmal eingereichte Antragsunterlagen verbleiben unabhängig vom Ausgang des Graduierungsverfahrens vollständig beim GMVD.