Qualifikation und Berufserfahrung
Reduzierung der anzuerkennenden Zeiten bei ausgewählten Berufserfahrungen
Eine herausragende Eigenschaft des GMVD-Graduierungssystems ist es, nicht nur formelle Ausbildungsabschlüsse (wie z.B. ein Diplom) sondern auch besondere praktische Berufserfahrungszeiten (wie z.B. die praktische Mitwirkung am QM-System „Golf und Natur“) graduierungsfördernd zu berücksichtigen. Nach nunmehr zehnjähriger Erfahrung sieht der Graduierungsausschuss den Zeitpunkt für gekommen, bei der Bewertung von Praxiserfahrungen geringfügig nachzujustieren. Ausgehend davon, dass der Erfahrungszuwachs mit zunehmender Dauer stark abnimmt, hat der Graduierungsausschuss daher beschlossen, die zuvor bereits bei den abteilungsleitenden Tätigkeiten erfolgte Reduzierung der maximalen Anerkennungszeiträume jetzt auch für ausgewählte besondere Berufserfahrungen von 48 auf 36 Monate festzusetzen.
Im Einzelnen sind folgende Positionen der Anlage 1 des Bewertungsverzeichnisses betroffen: