Änderungen zum Bewertungsverzeichnis der Graduierungsordnung 2016 - CCM-Punkte "Qualifikation und Berufserfahrung"

Qualifikation und Berufserfahrung Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer ISO 14001 zertifizierten Anlage


Globalisierungseinflüsse machen auch vor dem GMVD-Graduierungssystem nicht halt. Während in Deutschland das DGV-Umweltschutz-Managementsystem „Golf und Natur“ führend ist, greifen ausländische Golfanlagen, zumeist in Ermangelung entsprechender Alternativen, auf das international normierte Umweltmanagementsystem ISO 14001 zurück. Hierzu ist festzustellen, dass auch „Golf und Natur“ in der höchsten Stufe in Teilen mit ISO 14001 korrespondiert. Insbesondere um im Ausland tätigen Berufsangehörigen die Anrechnung der Berufserfahrung im Umgang mit diesem weltweit renommierten QM-System im Graduierungssystem nicht zu verwehren, wurde nunmehr auch die Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer ISO 14001 zertifizierten Anlage in das Bewertungsverzeichnis mit aufgenommen. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter der Reg.Nr.06513.


Berufstätigkeit als Clubmanager auf mehreren Golfanlagen gleichzeitig (Reg. Nr. 06506 Anlage 1 Zur GrO)

Als Klassifizierungskonzept für professionell und hauptamtlich tätige Berufsangehörige im Golfanlagenmanagement hatte sich der Graduierungsausschuss in der Vergangenheit immer wieder mit Sonderfallanträgen von - für mehrere Golfanlagen gleichzeitig - verantwortlichen Clubmanagern /  Geschäftsführern zu beschäftigen. Es stellten sich z.B. die Fragen:  

  • Wie sollten Verantwortlichkeiten als Clubmanager / Geschäftsführer für mehrere Golfanlagen (bei nahezu gleichbleibender Arbeitszeit) bewertet werden?  
  • Wie entwickelt sich der Qualifikationszuwachs eines Clubmanagers mit der Verantwortlichkeit für einige wenige (z. B. 2) Golfanlagen im Vergleich zu einer größeren Zahl an Golfanlagen (z. B. 6 bis 10 Golfanlagen)?  
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Bewertung von Golfanlagen die ihrerseits wiederum Mehrfachqualifikationen mit sich bringen (z.B. Clubmanager von mehreren Golf und Natur zertifizierten 18-Loch Golfanlagen)?  

Mit der Graduierungsordnung 2016 wird diese nicht ganz einfach zu lösende Frage aus der Sphäre des Sonderfalls im Interesse der seit Beginn an kultivierten Systemtransparenz zum Regelfall erhoben.   Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter der Reg.Nr. 06506.


Neue Ausdifferenzierung der Berufstätigkeit als Clubmanager auf Golfanlagen als Austragungsort besonders bedeutender Turnierveranstaltungen (Reg. Nr. 06528-06530 Anlage 1 Zur GrO)

Bei der Interpretation des bisherigen Tätigkeitsmerkmals „Berufstätigkeit als Clubmanager auf einer Golfanlage als Austragungsort bedeutenderer Turniere“, Reg. Nr. 06529 f., kam es immer wieder zu Abgrenzungsproblemen; auch wurde dem Erfahrungszuwachs des Clubmanagers durch die Involvierung in die Austragung bedeutender Amateurtermine nicht befriedigend Rechnung getragen. Als Konsequenz wurde die Bewertung des Turniermanagements bedeutenderer Wettkampfveranstaltungen insgesamt überarbeitet und im Ergebnis unter jetzt gleich in drei Tätigkeitsmerkmale neu ausdifferenziert. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle unter den Reg. Nrn. 06528 bis 06530.


Volle Übertragbarkeit erlangter Punktzahlen bei Fortbildungs- und Verbandsaktivitäten für 24 Monatsaktualisierer (§2 Abs. 6 c GrO)

Mit der Graduierungsordnung 2016 gilt, dass eine einheitliche Durchschnittspunktzahl von zwölf Punkten pro Jahr in den Bereichen "Fortbildung" sowie "GMVD Verbandsaktivität" zu erbringen ist, wobei regulär eine volle Übertragung von Punktguthaben auf Folgeperioden erfolgt.

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