Im Rahmen der Abwicklung des Graduierungsverfahrens werden zur Abdeckung der Verwaltungskosten Gebühren erhoben, die sich in ihrer Höhe an der Aufwendigkeit des vom Antragsteller gewählten Verfahrens orientieren.
Im Einzelnen werden berechnet für
Einstufungsverfahren EUR 120 zum CCM (cand.)
Einstufungsverfahren EUR 240 zum CCM 1 (000) bis CCM 4 (000)
Umstufungsverfahren EUR 180
Aktualisierungsverfahren EUR 120 (24 Monate)
Zuschlag für Aktualisierungsverfahren EUR 60 /Jahr
mit längeren Zeiträumen ab dem 3.Jahr
Graduierungs-Fachveranstaltung EUR (nach Aufwand)
Antrag auf Behandlung als „Sonderfall/Härtefall“ EUR (nach Aufwand)
Prüfungsverfahren zum Ersatz der Berufsfachprüfung EUR (nach Aufwand)
Die Gebühren werden mit Eingang des jeweiligen Antrags zur Zahlung fällig und im Rahmen der erteilten Einzugsermächtigung nach Antragstellung vom Konto des Mitglieds abgebucht. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird das Graduierungsverfahren nicht durchgeführt.
Der GMVD hat das Recht, die Gebühren der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.
(§ 11 Graduierungsordnung (GrO) 2010)
