Die Einführungsphase des Graduierungssystems wurde planmäßig zum 31.12.2012 nach nunmehr fünf Jahren abgeschlossen. Die in diesem Zusammenhang beschlossenen und veröffentlichten Übergangsbedingungen sind ausgelaufen und können letztmalig bis zum 31.05.2013 zur Anwendung beantragt werden.
Kein Berufsfachabschluss (z.B. als Golfbetriebswirt DGV)
Dieser Personenkreis kann je nach den individuellen Voraussetzungen letztmalig von den Befreiungs- oder Ersatzmöglichkeiten zum Berufsfachabschluss Gebrauch machen.
Mit Berufsfachabschluss aber in Abwartestellung
Dieser Personenkreis kann je nach seinen individuellen Voraussetzungen letztmalig direkt, d.h. mit dem Einstufungsantrag in die höchstmögliche Stufe graduiert werden.
Alle die nach dem 31.05.2013 zum Graduierungssystem hinzustoßen, müssen neben anderen Bedingungen mindestens:
Einheitlich die Ausbildung zum Golfbetriebswirt (DGV) oder Golfbetriebsmanager (IST) nachweisen.
Unabhängig von der Erfüllung der stufenabhängigen Voraussetzungen jede einzelne Graduierungsstufe mindestens einjährig nacheinander durchlaufen.